Sitzung: 15.04.2021 Zweckverbandsversammlung WZV
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0
Haushaltssatzung
des
Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe
Landkreis
Miltenberg
für
das Haushaltsjahr
2021
Auf Grund der Art 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.086.000 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 417.900 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1. Betriebskostenumlage
Die Betriebskostenumlage wird über den jeweiligen Gebührensatz der abgenommenen Wassermenge der Mitgliedsgemeinden erhoben. Der Gebührensatz beträgt in der Zeit vom 01.01.2021 bis einschl. 31.12.2021 1,95 Euro + 7 % MWSt.
2. Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 180.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Mit Email vom 07.04.2021 bat Bgm. Amend um die Beantwortung folgender Fragen zum Haushalt 2021 (Antworten gelb) – die Fragen wurden direkt von der Kämmererin Frau Tschöp beantwortet:
Haushalt Wasserverband 2021
Seite 24 Abschreibungen
186 //21 163
//20 151 // 19
Frage hierzu : Steigerung Abschreibung
2020 auf 2021 23 TSD € bei
5% entspricht dies 460.000.-€ zusätzliches Abschreibung - Volumen -
wo –
siehe hierzu auch Seite
56
Die
Kalkulation Abschreibungen / Verzinsung Anlagekapital basiert auf den Daten,
die wir von der Kommunalberatung Dr. Schulte / Röder geliefert bekommen. Hierzu
findet im Rahmen der jährlichen Vermögensbuchhaltung die Erfassung der
Investitionen und danach die gesetzeskonforme Kalkulation der Abschreibung und
Verzinsung statt.
Seite 28
Nr.65 Geschäftsausgaben
5.100.-€ für was geplant ?
Gruppierungsübersicht
!!
Siehe
Einzelplan Seite 49 und Seite 50 – 6540 – 100 € Dienstreisen (Ausgaben seit
Jahren 0 €) und 6550 – 5.000 € Sachverständigenkosten (u.a.
Vermögensbuchführung, Gerichtskosten, Umsatzsteuer 2 B, Steuerbilanz)
Seite 33
Bei den Hochbaumaßnahmen ist aufgrund der hohen
Baunebenkosten zu klären wie es Haftungsmäßig aussieht wenn dann mal Probleme
kommen
Wer haftet dann der Unternehmer der mehr als 10 %
von HOI bekommt oder letztlich die Verbandsgemeinden.
Gruppierungsübersicht
!!
Die
Baukosten sind im Einzelplan auf Seite 62 dargestellt. Auf Seite 33 ist von
Baunebenkosten überhaupt keine Rede. Hier wird nur in Hoch- und Tiefbau
unterschieden!
Seite 87
Schulden
Bitte aufgliedern für wie fiel haftet jede Gemeinde
Jede
Gemeinde haftet entsprechend ihrem Anteil an der Wasserabgabemenge des
Vorjahres:
2021 |
|||
|
Wasserabgabemenge 2020/m³ |
%-Satz |
|
Altenbuch |
48.890 |
14,12% |
|
Dorfprozelten |
81.167 |
23,45% |
|
Faulbach |
148.535 |
42,91% |
|
Stadtprozelten |
67.538 |
19,51% |
|
Gesamt: |
346.130 |
100,00% |
Weiterhin verwies Frau Tschöp auf die Vorbemerkungen zum Haushalt 2021.
Verbandsrat Piplat war grundsätzlich mit der
Planung ohne Kreditaufnahme einverstanden, regte aber trotzdem aus
wirtschaftlichen Überlegungen an, evtl. die Sanierungsarbeiten für den
Hochbehälter Grohberg (verteilt auf 3 Jahre) mit derzeit niedrigem Kredit, dafür zügig durchzuführen.
Herr Wolf erklärte, dass man für den
Hochbehälter Grohberg derzeit nur eine grobe Planung habe und man noch genauer
hinschauen müsse, was wirklich notwendig wird. Gut sei, dass man Zeit habe und
man sich diese auch nehmen kann. Derzeit sind zudem die Preise für Hochbehälter
explodiert, deshalb habe man gerade in Kreuzwertheim eine Ausschreibung
zurückgezogen. Man sollte sich jetzt auf die Detailplanung konzentrieren und
dann die Bauausführung danach ausrichten.
Bgm. Amend war für die Aufstellung einer
Planung für die Zeitpunkte: kurz-, mittel und langfristig.
Zudem bat er aufgrund der klimatischen
Entwicklungen eine zweite Brunnenbohrung nicht außer Acht zu lassen. Weiterhin
liege ihm die Photovoltaikanlage am Herzen, seiner Ansicht nach leiste diese
1.000 kW zu wenig und sollte überprüft werden.
Es entwickelte sich eine kurze Diskussion über
eine mögliche Einspeisung. Abschließend war man sich darüber einig, dass die
Anlage keinen Eigenstrom produziert und die abnehmenden Einnahmen überprüft
werden sollen.
Verbandsrat Piplat erinnerte sich an die
Rechnungsprüfung von 2019. Seinerzeit wurden die Einnahmen überprüft und für
i.O. erachtet.
Bgm. Amend bat, die Anlage im Auge zu
behalten.
Vors. Zöller verwies zu den Zusatzbohrungen
auf das noch offene Verfahren zu den derzeitigen Brunnen sowie der noch offenen
Arbeiten an den Hochbehältern. Der Verband sollte erst einmal seine
Hausaufgaben erledigen bevor man sich wieder auf eine neue Brunnenbohrung
konzentriert.
Verbandsrat Glock merkte an, dass evtl. ein
Anschluss an einen weiteren Wasserversorger günstiger sei als eine neue
Brunnenbohrung. Auch könne man evtl. die alte Quelle durch eine Filteranlage
besser nutzen.
Herr Wolf führte aus, dass dies technisch
sicherlich möglich sei, das Problem liege beim Geld sowie bei der Genehmigung
und der Schutzhaftigkeit der Quellen. Er
schlug vor über einen Hydrologen ein Angebot zu einer Machbarkeitsstudie zu
initiieren um die Möglichkeiten auszuloten. Ebenso sollte man die Möglichkeiten
zum Zweitanschluss ausloten.
Für Verbandsrat Piplat war es wichtig erst
einmal die wasserrechtliche Erlaubnis abzuschließen. Grundsätzlich sei eine
Nachbarschaftskooperation nicht verkehrt.
Herr Wolf sah die größten Hürden im
hydrologischen Bereich und schlug vor beim Büro Dr. Hanauer eine
Machbarkeitsstudie anzufragen.
Damit bestand im Gremium Einverständnis.
Bgm. Hörnig verwies darauf, dass ein weiterer
Brunnen für Faulbach keinen Vorteil biete, er eher erhebliche Einschränkungen
durch ein weiteres Wasserschutzgebiet sieht. Er favorisierte deshalb auch die
Nachfrage bei den Nachbargemeinden wie Hasloch, Mondfeld, Collenberg etc.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
|
Abstimmungsergebnis: |
||
Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
12 |
12 |
0 |
Vors. Zöller bedankte sich bei Frau Tschöp für die gute Zusammenarbeit im Verband.
Abschließend legte Vors. Zöller den nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung zur Einsichtnahme aus. Aus dem Gremium erfolgten keine Einwände.