Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0

Den Gremiumsmitgliedern wurden vorab zur Vorbereitung der Haushaltsplan, sowie  die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2021 übermittelt.

 

Haushaltssatzung

 

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe 

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2021

 

Auf Grund der Art 41 Abs. 1  des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)  und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband  folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit          1.086.000          

und

im Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit             417.900                     

ab.

 

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

1.    Betriebskostenumlage

Die Betriebskostenumlage wird über den jeweiligen Gebührensatz der abgenommenen Wassermenge der Mitgliedsgemeinden erhoben. Der Gebührensatz beträgt in der Zeit vom 01.01.2021 bis einschl. 31.12.2021   1,95 Euro + 7 % MWSt.

 

 

2.    Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 180.000 € festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

 

Mit Email vom 07.04.2021 bat Bgm. Amend um die Beantwortung folgender Fragen zum Haushalt 2021 (Antworten gelb) – die Fragen wurden direkt von der Kämmererin Frau Tschöp beantwortet:

 

Haushalt Wasserverband 2021

 

Seite 24 Abschreibungen

186  //21    163  //20   151 // 19

Frage hierzu : Steigerung Abschreibung 2020   auf 2021  23 TSD  €     bei 5%  entspricht dies 460.000.-€ zusätzliches Abschreibung - Volumen  - wo –

                            siehe hierzu auch Seite 56          

 

Die Kalkulation Abschreibungen / Verzinsung Anlagekapital basiert auf den Daten, die wir von der Kommunalberatung Dr. Schulte / Röder geliefert bekommen. Hierzu findet im Rahmen der jährlichen Vermögensbuchhaltung die Erfassung der Investitionen und danach die gesetzeskonforme Kalkulation der Abschreibung und Verzinsung statt.

 

 

Seite 28  

Nr.65 Geschäftsausgaben    5.100.-€  für was geplant ?

Gruppierungsübersicht !!

Siehe Einzelplan Seite 49 und Seite 50 – 6540 – 100 € Dienstreisen (Ausgaben seit Jahren  0 €) und 6550 – 5.000 € Sachverständigenkosten (u.a. Vermögensbuchführung, Gerichtskosten, Umsatzsteuer 2 B, Steuerbilanz)

 

Seite 33

Bei den Hochbaumaßnahmen ist aufgrund der hohen Baunebenkosten zu klären wie es Haftungsmäßig aussieht wenn dann mal Probleme kommen

Wer haftet dann der Unternehmer der mehr als 10 % von HOI bekommt oder letztlich die Verbandsgemeinden.

Gruppierungsübersicht !!

Die Baukosten sind im Einzelplan auf Seite 62 dargestellt. Auf Seite 33 ist von Baunebenkosten überhaupt keine Rede. Hier wird nur in Hoch- und Tiefbau unterschieden!

 

Seite 87

Schulden

Bitte aufgliedern für wie fiel haftet jede Gemeinde

 

Jede Gemeinde haftet entsprechend ihrem Anteil an der Wasserabgabemenge des Vorjahres:

2021

 

Wasserabgabemenge 2020/m³

%-Satz
(inform.)

Altenbuch

48.890

14,12%

Dorfprozelten

81.167

23,45%

Faulbach

148.535

42,91%

Stadtprozelten

67.538

19,51%

Gesamt:

346.130

100,00%

 

 

Weiterhin verwies Frau Tschöp auf die Vorbemerkungen zum Haushalt 2021.

 

Verbandsrat Piplat war grundsätzlich mit der Planung ohne Kreditaufnahme einverstanden, regte aber trotzdem aus wirtschaftlichen Überlegungen an, evtl. die Sanierungsarbeiten für den Hochbehälter Grohberg (verteilt auf 3 Jahre) mit derzeit niedrigem  Kredit, dafür zügig durchzuführen.

 

Herr Wolf erklärte, dass man für den Hochbehälter Grohberg derzeit nur eine grobe Planung habe und man noch genauer hinschauen müsse, was wirklich notwendig wird. Gut sei, dass man Zeit habe und man sich diese auch nehmen kann. Derzeit sind zudem die Preise für Hochbehälter explodiert, deshalb habe man gerade in Kreuzwertheim eine Ausschreibung zurückgezogen. Man sollte sich jetzt auf die Detailplanung konzentrieren und dann die Bauausführung danach ausrichten.

 

Bgm. Amend war für die Aufstellung einer Planung für die Zeitpunkte: kurz-, mittel und langfristig.

Zudem bat er aufgrund der klimatischen Entwicklungen eine zweite Brunnenbohrung nicht außer Acht zu lassen. Weiterhin liege ihm die Photovoltaikanlage am Herzen, seiner Ansicht nach leiste diese 1.000 kW zu wenig und sollte überprüft werden.

 

Es entwickelte sich eine kurze Diskussion über eine mögliche Einspeisung. Abschließend war man sich darüber einig, dass die Anlage keinen Eigenstrom produziert und die abnehmenden Einnahmen überprüft werden sollen.

 

Verbandsrat Piplat erinnerte sich an die Rechnungsprüfung von 2019. Seinerzeit wurden die Einnahmen überprüft und für i.O. erachtet.

 

Bgm. Amend bat, die Anlage im Auge zu behalten.

 

Vors. Zöller verwies zu den Zusatzbohrungen auf das noch offene Verfahren zu den derzeitigen Brunnen sowie der noch offenen Arbeiten an den Hochbehältern. Der Verband sollte erst einmal seine Hausaufgaben erledigen bevor man sich wieder auf eine neue Brunnenbohrung konzentriert.

 

Verbandsrat Glock merkte an, dass evtl. ein Anschluss an einen weiteren Wasserversorger günstiger sei als eine neue Brunnenbohrung. Auch könne man evtl. die alte Quelle durch eine Filteranlage besser nutzen.

 

Herr Wolf führte aus, dass dies technisch sicherlich möglich sei, das Problem liege beim Geld sowie bei der Genehmigung und der Schutzhaftigkeit der Quellen.  Er schlug vor über einen  Hydrologen  ein Angebot zu einer Machbarkeitsstudie zu initiieren um die Möglichkeiten auszuloten. Ebenso sollte man die Möglichkeiten zum Zweitanschluss ausloten.

 

Für Verbandsrat Piplat war es wichtig erst einmal die wasserrechtliche Erlaubnis abzuschließen. Grundsätzlich sei eine Nachbarschaftskooperation nicht verkehrt.

 

Herr Wolf sah die größten Hürden im hydrologischen Bereich und schlug vor beim Büro Dr. Hanauer eine Machbarkeitsstudie anzufragen.

 

Damit bestand im Gremium Einverständnis.

 

Bgm. Hörnig verwies darauf, dass ein weiterer Brunnen für Faulbach keinen Vorteil biete, er eher erhebliche Einschränkungen durch ein weiteres Wasserschutzgebiet sieht. Er favorisierte deshalb auch die Nachfrage bei den Nachbargemeinden wie Hasloch, Mondfeld, Collenberg etc.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0

 

Vors. Zöller bedankte sich bei Frau Tschöp für die gute Zusammenarbeit im Verband.

 

Abschließend legte Vors. Zöller den nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung zur Einsichtnahme aus. Aus dem Gremium erfolgten keine Einwände.