Beschluss: Kenntnis genommen

a) Info Corona

 

Ab nächste Woche gilt für alle Schüler, Lehrer und Beschäftige der Schule die Pflicht zum Corona Selbsttest. Die entsprechenden Teststäbchen werden morgen in Miltenberg abgeholt. Es gab im Vorfeld eine Abfrage bei den Schülern wer sich testen lassen möchte, natürlich mit dem Einverständnis der Eltern. 125, also ca. die Hälfte haben sich gemeldet. Diese Abfrage eigentlich hinfällig, da sich ja nach dem gestrigen Kabinettsbeschluss eh alle mindestens zweimal wöchentlich auf Corona testen lassen müssen.

 

b) Jas-Stelle

 

Personal: Die verwaiste Jas-Stelle ist seit kurzem wieder besetzt, und zwar durch Tanja Losert aus Wiebelbach. Frau Losert wird sich bei einer der nächsten Sitzungen dem Schulverband vorstellen und über ihre Arbeit berichten.

 

c) Baumaßnahme:

 

Das Baugrundstück in der Speckspitze ist mittlerweile verkauft und benötigt noch Wasser-, und Abwasseranschluss. Dies zur Info, da Wasser und Kanal in unserer Straße verlaufen und diese entsprechend geöffnet werden muss.

 

d) Generalsanierung

 

Neues von der Regierung: nach fast 2 Jahren haben wir doch tatsächlich letzte Woche den Bescheid über die schulaufsichtliche Genehmigung für die Generalsanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule erhalten. Die erste Mail wurde von Vors. hierzu am 05.06.2019 geschrieben. Erfreulicherweise werden sehr viele Flächen anerkannt. Alles geprüft haben wir noch nicht, wird aber in den nächsten Tagen erfolgen. Erfreulicherweise hat gleich am nächsten Tag Herr Baunach vom Sachgebiet 12, welches für die FAG-Förderung zuständig ist, angerufen. Eine Checkliste für die Antragsstellung hat uns Herr Baunach auch zukommen lassen, und nun können wir endlich den FAG Antrag stellen.

 

e) Anzahl Mitglieder der Schulverbandes

 

In den Gemeinden Altenbuch und Faulbach wurde die Rückstufung moniert, da man ja nach Umlagezahlen die Hälfte der Kosten trägt und auch dementsprechend mit Stimmen zu berücksichtigen sei. Problem sei hierbei der Schulsprengel bzw. das Bayer. SchulfinanzierungsG, das das entsprechende Verteilungsverfahren vorschreibt.