Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 0

Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist nach der Feststellung der Jahresrechnung durch die Schulverbandsversammlung auch die Entlastung zu beschließen.

 

Nachdem der Schulverbandsvorsitzende Andreas Bieber beim Beschluss über die Entlastung im Sinne des Art. 49 GO persönlich beteiligt ist, wurde die Entlastung vom stellvertretenden Schulverbandsvorsitzenden, Bgm. Kroth durchgeführt.


Die Schulverbandsversammlung erteilt für die Jahresrechnung 2019 ihre Entlastung.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

6

5

5

0

 

Vors. Bieber schied gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung aus.