Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Anwesend: 0

Hierzu hat bereits der Stadtrat in seiner Sitzung am 27.02.2020 seine Zustimmung erteilt.

 

Zwischenzeitlich hat eine Vorvermessung durch das Vermessungsamt Klingenberg stattgefunden. Deshalb haben sich die Fl.Nrn. noch geändert (Teilflächenvermessungen etc.).

 

Lt. Rücksprache mit dem Landratsamt Miltenberg, welches das Gemarkungsgrenzenverschiebungsverfahren leitet, müssen die Beschlüsse deckungsgleich sein. Deshalb sind die Beschlüsse vom 27.02.2020 von der Stadt, bzw. 18.02.2020 von der Gemeinde Dorfprozelten nochmals neu zu fassen.  


Der Beschluss des Stadtrates vom 27.02.2020 wird aufgehoben.

 

Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt der Verlegung der Gemarkungsgrenze am Sellbach in Richtung Dorfprozelten entlang der westlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 2089, 2090, 2091, 2090/1, 2092, 2093, 2181, 3678/8 und 3678/28, Gemarkung Dorfprozelten zu. Die vorgenannten Grundstücke sollen in das Gemeindegebiet der Stadt Stadtprozelten übergehen.  

 

Der Bürgermeister wird beauftrag, einen entsprechenden Antrag beim Landratsamt Miltenberg zu stellen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

9

4