Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgm. Kroth gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Mit Schreiben vom 28.04.2021 wird die Stadt Stadtprozelten als Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zur Ausweisung einer Erweiterungsfläche im Gewerbegebiet „Almosenberg“ der Stadt Wertheim beteiligt.

 

Es wird im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan geändert sowie ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

Das Gewerbegebiet des Ortsteils Bettingen wird durch den rechtskräftigen Bebauungsplan „Gewerbe- und Sondergebiet Almosenberg“ planungsrechtlich gesteuert und entwickelt. Die darin enthaltenen Gewerbeflächen konnten bislang an unterschiedlichste Unternehmen zur Bebauung veräußert werden. Der letzte Erschließungsabschnitt erschließt an der Straße “Am Fuchsenacker” Gewerbegebietsflächen. Darüber hinaus stehen dann keine Gewerbegebietsflächen für eine Weiterentwicklung zur Verfügung. Um auch zukünftig zeitnah auf Vorhaben und Gewerbeentwicklungen reagieren zu können, ist es erforderlich weitere Bauflächen – im Sinne einer Angebotsplanung – bereitzustellen, um damit die positive wirtschaftliche Entwicklung des Standortes Almosenberg zu fördern. Des Weiteren kommt die Gemeinde hierzu ihrer Verpflichtung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung nach. Hierzu ist eine Änderung des FNP erforderlich. Die geplante Änderung des FNP umfasst eine Fläche von ca. 12,3 ha und grenzt im Westen an das bestehende Gewerbegebietsflächen an. Der Änderungsbereich ist aktuell als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und umfasst Ackerflächen und Grünlandflächen sowie Feldwege.

 

Ausführliche Unterlagen unter:

 

wertheim.de - Bebauungsplan "Gewerbegebiet Almosenberg - Erweiterungsfläche 1" in Wertheim-Dertingen

 

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten nimmt die Planung der Stadt Wertheim zur Änderung des Flächennutzungsplanes 89 der Stadt Wertheim - Gewerbegebiet "Almosenberg" Erweiterungsfläche 1 in Wertheim-Dertingen  sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes und Erlass der örtlichen Bauvorschrift derselben bei der  Anhörung als Träger öffentlicher Belange gem. § 4Abs. 2 BauGB zur Kenntnis.

 

Es werden keine Anmerkungen / Bedenken erhoben.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0