Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgm. Kroth gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Der Hagebaumarkt am Standort Wertheim-Bestenheid ist der einzige größere Bau-, Heimwerker- und Gartenmarkt mit umfassendem Sortiment in Wertheim. Alle anderen Anbieter bilden nur Teilbereiche des Sortiments ab. Aus diesem Grund kommt dem Hagebaumarkt im Hinblick auf die Attraktivität der Einzelhandelslandschaft in Wertheim eine besondere Bedeutung zu. Da der Hagebaumarkt bereits langjährig am Standort vorhanden ist und sich in den vergangenen Jahren zahlreiche strukturelle Veränderungen im Bau- und Gartenbereich ergeben haben, ist eine Modernisierung und Erweiterung des Bestandsmarktes geplant, um den Standort langfristig zu sichern und das Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen.

Hierfür ist im Zuge der Modernisierungsmaßnahmen eine Verkaufsflächenerweiterung auf max. 7.000 m² geplant. Innenstadtrelevante Sortimente gemäß Sortimentsliste der Stadt Wertheim sind in einem Umfang von maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche bzw. 700 m² geplant. Der gegenwärtige Hagebaumarkt befindet sich im Wesentlichen auf dem Flst. Nr. 6940 (rd. 12.354 m²), das vom Bebauungsplan „Industriegebiet I – 3. Änderung (Sporkertwiesen)“ umfasst wird. Nach der geplanten Modernisierung und Erweiterung des Hagebaumarktes umfasst dieser neben dem Bestandsgrundstück (Flst. Nr. 6940) auch die Flurstücke Nr. 6939 (rd. 5.542 m² - ehem. Fa. Grün Pumpe) und Nr. 6939/1 (rd. 301 m²), die sich aktuell im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet I“ befinden. Die künftige Grundstücksfläche des Hagebaumarktes soll somit insgesamt rd. 18.197 m² betragen.

 

 

Im September/Oktober 2020 fand bereits eine Anhörung statt, aufgrund der daraus resultierenden Änderungen findet nun eine erneute Auslegung statt. Im Wesentlichen umfassen die Änderungen:

 

 

  • Das Flächenlayout für den Bau- und Gartenmarkt wurde überarbeitet. Auf die vom Branchenverband BHB (Handelsverband Heimwerken Bauen Garten) allgemein akzeptierte Gewichtung wurde zurückgegriffen.
  • Die Systematik und Verständlichkeit der Festsetzungen wurde durch die Festlegung der Verkaufsflächen statt der Verkaufsflächenzahlen erleichtert.
  • Aufnahme einer Verkaufsflächendefinition im Bebauungsplan.
  • Präzisierung der Festsetzung zum Backwarenverkaufsshop.

 

Seinerzeit wurde seitens der Stadt keine Einwände vorgetragen.

 

 

Alle Unterlagen unter:

 

 

wertheim.de - Bebauungsplan Sondergebiet (SO) "Bau-, Heimwerker- und Gartenmarkt" (Sporkertwiesen) in Wertheim-Bestenheid

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten nimmt die Planung der Stadt Wertheim zur Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet (SO) "Bau-, Heimwerker- und Gartenmarkt" (Sporkertwiesen) in Wertheim-Bestenheid und Erlass der örtlichen Bauvorschrift derselben bei der  Anhörung als Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis.

 

Es werden keine Anmerkungen / Bedenken erhoben.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0