Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgm. Kroth übergab zu diesem TOP dem 2. Bgm. Adamek das Wort.

 

2. Bgm. Adamek erläuterte anhand beiliegender PP-Präsentation das Erstellen eines Ökokontos.

 

Bisher wurde bereits eine Bestandserhebung auf Grundlage der Empfehlung des Bayer. Gemeindetages vom 11.07.2001 zur Vorsorge bei der Bauleitplanung durch die Stadt erstellt. Mittlerweile wurde dieser Leitfaden durch die KompensationsVO ersetzt.

 

Das Ökokonto dient zum Ausgleich vor Ort für Bauvorhaben. In unserem Fall bietet sich die Borkenkäferfläche an. Es soll die Fichte weichen und die Fläche umgebaut werden. Der Forstkulturplan sieht hier Bäume mit besten Prognosen vor: Vogelbeere, Traubeneiche und Schwarzerle. Es kann eine 100% Aufwertung erfolgen. Anzumerken sei, dass man aufgrund der nachhaltigen Waldwirtschaft schon verpflichtet sei hiervon 30% aufzuwerten, was dem Beitrag zum Ökokonto wieder abgezogen wird. In Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde sei die städtische Fläche geeignet und werde befürwortet.

 

Stadträtin Kirchner-Kraft fragte nach, ob das Waldstück auch ohne Ökokonto aufgeforstet wird.

 

2. Bgm. Adamek erklärte, dass man immer der vorbildlichen Waldwirtschaft verpflichtet sei und man ebenso aufgeforstet hätte, aber nicht in dieser hochwertigen Qualität.

 

Stadträtin Götz erkundigte sich, warum man so lange gewartet habe und wie teuer das Gutachten war.

 

2. Bgm. Adamek erläuterte, dass das Gutachten, das er selbst erstellt habe, umsonst gewesen sei. Für Flächen außerhalb des Waldes könne er keine gutachterliche Arbeit leisten. 1990 war die letzte Baulandausweisung und seither habe man keine Ausgleichsfläche benötigt.

 

Stadträtin Götz erkundigte sich weiterhin über den Ausgleich bei der Ausweisung von Baugebieten.

 

2. Bgm. Adamek führte aus, dass dies immer flächenabhängig sei und der Ausgleich auch immer höherwertig erfolgen muss. Ebenso sollte das Eigentum an der Fläche vorhanden sein

 

Stadtrat Piplat fragte nach, ob die aufgewertete Fläche auch zur Holzgewinnung genutzt werden kann.

 

2. Bgm. Adamek erklärte, dass die Fläche bewirtschaftet werden muss und in den Forstbetrieb übergeht.

 

Stadtrat Zöller erkundigte sich danach wie eine Wiese ausgeglichen wird, bzw. ob dies an dem CO²-Gehalt liege.

 

2. Bgm. Adamek verwies hierzu auf die Wertigkeit der Biotope. Die Preisspanne kann zwischen 1,40 – 4,00 €/m² liegen. Positiv zu erwähnen sei zudem, dass die Ökopunkte auf dem Konto bis zum Abruf bleiben und mit 3% verzinst werden. Bewertet wird immer der Zielzustand.

 

Stadträtin Götz fragte nach dem Geld zur Aufforstung.

 

2. Bgm. Adamek führte aus, dass dies in die Baulandumlegung einfließt und von den Bauwerbern getragen wird.

 

Stadtrat Greulich fragte nach, ob auch die Kosten für den Ausgleich bei der  Ortsumfahrung im Haushalt vorgesehen sind.

 

2. Bgm. Adamek merkte an, dass lt. Planungsbüro die Ausgleichsflächen direkt an der Trasse gewährleistet werden können und das Ökokonto als Vorsorge angesehen werden kann.

 

Stadtrat Piplat fragte nach, ob auch ein Verkauf der Ökopunkte möglich sei.

 

2. Bgm. Adamek erklärte, dass dies möglich sei. Allerdings müsse sich die Stadt als Verkäufer zertifizieren.

 

Stadtrat Weiskopf erkundigte sich, ob man auch im normalen Forstbetrieb Punkte für das Ökokonto sammeln könnte bzw. ob eine Voruntersuchung sinnvoll sei.

 

2. Bgm. Adamek führte aus, dass man, wie bereits erwähnt, der vorbildlichen Waldwirtschaft verpflichtet sei und man nur darüber hinaus eine Anerkennung der Punkte erhalten könne. Dies sei auch im betriebswirtschaftlichen Rahmen denkbar.

Die Flächen müssen im Vorfeld mit einem Fachgutachten sowie einem Kompensationsgutachten in Augenschein genommen werden.

 

Stadtrat Piplat fragte nach, ob die Wiederaufforstung über den Frostbetrieb im Haushalt erfolgt.

 

2. Bgm. Adamek erklärte, dass dies Sache der Bauverwaltung sei und damit aus dem Forsthaushalt falle. Nach der Verbuchung im Ökokonto kann die Fläche wieder in die Forstwirtschaft übergehen.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt der Errichtung eines Ökokontos gem. § 16 BNatSchG zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

11

2