Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0

Die Bauvoranfrage vom Mai hinter dem FFW-Haus in Neuenbuch wurde am 16.06.2021 vom Bauherrn zurückgenommen. Die gewünschte Fläche versprach keinen Genehmigungserfolg. Deshalb soll der Offenstall (10 m x 25 m) an anderer Stelle errichtet werden.

 

An den Voraussetzungen hat sich nichts geändert:

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB.

Grundsätzlich soll der Außenbereich frei von Bebauung gehalten werden. Ob eine Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 BauGB vorliegt (Landwirtschaft) wird seitens des Landratsamtes geprüft.

 

Verfahrensfrei wäre das Bauvorhaben bei Privilegierung und einer überbauten Grundfläche von 140 m².

 

Eine Nachbarbeteiligung ist nicht ersichtlich.

 

Der Flächennutzungsplan sieht hier Flächen der Landwirtschaft vor. Von der vorhandenen Bebauung wird abgerückt.

 

Die Zufahrt kann über den Schaftrieb erfolgen (Weg zum Waldspielplatz).

 

Stadtrat Piplat fragte nach, von wo die Wasserzufuhr erfolgen soll.

Bgm. Kroth informierte, dass dies in Klärung sei. Eventuell könne man die Versorgung analog dem Hofthiergarten herstellen.



Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Offenstalls für Kühe auf der Fl.Nr. 2501, 2502 und 2504, Gemarkung Neuenbuch zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0