Sitzung: 05.08.2021 Schulverbandsversammlung SVD
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 0
Vors. Bieber gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:
Der Kämmerer, Herr Rachor, stand dem Gremium für Fachfragen zur Verfügung.
Zum Haushaltsplan wird auf den Vorbericht zum Haushaltsplan 2021 verwiesen.
Haushaltssatzung
des
Schulverbandes
Dorf-/Stadtprozelten
Landkreis Miltenberg
für
das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen
Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die
kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO)
erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 230.260 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und
Ausgaben mit 115.550 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Betriebskostenumlage
1.
Der
durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von
Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll)
wird auf 195.860,00 Euro festgesetzt
und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
2. Für die Berechnung der
Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.
Oktober 2020 auf 108 Verbandsschüler festgesetzt.
3.
Die
Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.813,52 € festgesetzt.
Investitionsumlage
1. Der durch Beiträge und sonstige
Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll wird
auf 45.000,00 Euro festgesetzt und
nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes Umgelegt
(Investitionsumlage).
2. Für die Berechnung der
Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.
Oktober 2020 auf 108 Verbandsschüler festgesetzt.
3.
Die
Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 416,67 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 38.000 Euro
festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Dorfprozelten/Stadtprozelten beschließt den vorgelegten Haushaltsplan 2021, sowie die Finanzplanungsjahre 2022 bis 2024 und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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6 |
6 |
0 |