Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 0

Vors. Bieber gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Der Kämmerer, Herr Rachor, stand dem Gremium für Fachfragen zur Verfügung.

 

Zum Haushaltsplan wird auf den Vorbericht zum Haushaltsplan 2021 verwiesen.

 

Haushaltssatzung

 

des

Schulverbandes Dorf-/Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2021

 

Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit            230.260 Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit            115.550 Euro

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

Betriebskostenumlage

1.    Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf                                            195.860,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

 

2.    Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2020 auf 108 Verbandsschüler festgesetzt.

 

3.    Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.813,52 € festgesetzt.

 

Investitionsumlage

1.    Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll wird auf                                                      45.000,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes Umgelegt (Investitionsumlage).

2.    Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2020 auf 108 Verbandsschüler festgesetzt.

 

3.    Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 416,67 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 38.000 Euro festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

 

 

 

 


Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Dorfprozelten/Stadtprozelten beschließt den vorgelegten Haushaltsplan 2021, sowie die Finanzplanungsjahre 2022 bis 2024 und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

6

6

6

0