Sitzung: 20.09.2021 Zweckverbandsversammlung AZV
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 10, Anwesend: 0
Mit Schreiben vom 10.05.2021 beantragt Bgm. Amend die Änderung der Betriebskostenumlage auf Grundlage der verkauften Abwassermenge.
Die derzeitige Betriebskostenumlage bemisst sich nach § 19 der Verbandssatzung des AZV Südspessart und unterteilt die Betriebskosten nach Einwohnern und nach verkauftem Abwasser wie in der jeweils in den Vorbemerkungen des Haushalts dargestellten Tabelle:
|
Einw. Stand 30.06 |
%- Satz, inform. |
Umlage/€ |
Anrechnenb. verk. Abwasser/m³ |
%- Satz, infrom. |
Umlage/€ |
Gesamtumlage |
Altenbuch |
1..244 |
13,06% |
82.656,83 |
43.219 |
12,19% |
77.137,82 |
159.749,65 |
Collenberg |
2.422 |
25,43% |
160.928,33 |
83.645 |
23,59% |
149.290,66 |
310.218,99 |
Dorfprozelten |
1.766 |
18,54% |
117.340,81 |
75.244 |
21,22% |
134.296,44 |
251.637,25 |
Faulbach |
2.567 |
26,96% |
170.562,77 |
108.337 |
30,56% |
193.361,25 |
363.924,02 |
Stadtprozelten |
1.524 |
16,00% |
101.261,26 |
44.074 |
12,43% |
78.663,83 |
179.925,10 |
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|
|
|
|
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|
|
Gesamt |
9.523 |
100,00% |
632.750,00 |
354.519 |
100,00% |
632.750,00 |
1.265.500,00 |
Eine Abrechnung alleine nach Einwohner oder verkauften Abwasser würde sich wie folgt darstellen:
|
Einw. Stand 30.06 |
%- Satz, inform. |
Umlage/€ |
Altenbuch |
1.244 |
13,06% |
165.313,65 |
Collenberg |
2.422 |
25,43% |
321.856,64 |
Dorfprozelten |
1.766 |
18,54% |
234.681,60 |
Faulbach |
2.567 |
26,96% |
341.125,52 |
Stadtprozelten |
1.524 |
16,00% |
202.522,52 |
|
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|
|
Gesamt |
9.523 |
100,00% |
1.265.500,00 |
|
|
|
132,88879
EW |
|
Anrechenb. verk. Abwasser/m³ |
%- Satz, inform. |
Umlage/€ |
Altenbuch |
43.219 |
12,19% |
154.275,63 |
Collenberg |
83.645 |
23,59% |
298.581,30 |
Dorfprozelten |
75.244 |
21,22% |
268.592,88 |
Faulbach |
108.337 |
30,56% |
386.722,49 |
Stadtprozelten |
44.074 |
12,43% |
157.327,67 |
|
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|
|
Gesamt |
354.519 |
100,00% |
1.265.500,00 |
|
|
|
3,5696253
m³ |
Sollte einer Argumentation gefolgt werden, wäre der § 19 der Verbandssatzung entsprechend zu ändern.
Vors. Wolz verlas den § 19 Abs. 1 der Satzung von 1998 und bat seine Äußerungen aufgrund seines fehlenden Stimmrechtes als neutral zu werten.
Vors. Wolz führte aus, dass er die im Antrag genannte Bitte im Sinne der Gleichbehandlung, die Verteilung der Betriebskostenumlage nur nach der Abrechnung der Werte nach verkauften Abwasser zu ändern absolut nicht teilen kann. Dies gehe bereits aus den Berechnungsbeispielen hervor.
Zusammenfassend stellt sie die Kostenaufteilung in etwa nach Sparten wie folgt dar:
|
Einwohnerstand |
Anrechenb. Verk. Abwassermenge/m³ |
Altenbuch |
+ 5.500,00 € |
-
5.500,00 € |
Collenberg |
+ 11.630,00 € |
-
11.630,00 € |
Dorfprozelten |
- 16.950,00 € |
+
16.950,00 € |
Faulbach |
- 22.800,00 € |
+
22.800,00 € |
Stadtprozelten |
+ 22.590,00 € |
-
22.590,00 € |
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Vors. Wolz bat der anstehenden Diskussion und Abstimmung vorrangig den Verbandsgedanken in den Focus zu stellen.
Bgm. Hörnig verwies auf die damalige Pattsituation bei der Aufnahme der Gemeinde Altenbuch in den Verband und die Entscheidung auf den Mittelwert ohne die Gemeinde Altenbuch.
Bgm. Amend verwies auf den für ihn günstigsten Abrechnungsfall nach Abwasser, er sein nicht gewillt mehr zu zahlen und werde auch gegebenenfalls klagen.
Bgm. Freiburg war der Ansicht, dass man den Verband nicht rein mathematisch betrachten könne. Es gehe auch um den Vorteil des Vorhaltens der Anlage und die Unterscheidung nach Fix- und Variable Kosten. Es sei schwer einen „gerechten“ Verteilungsschlüssel für alle zu finden. Das System sollte gerecht sein – auch im Sinne des Verbandsgedanken.
Bgmin. Steger monierte, dass es keine Darstellung der Zahlen auf der Leinwand gebe.
Bgm. Amend führte aus, dass 5.000,00 € für ihn viel Geld seien und die Abrechnung nicht fair. Er habe sich auch bei Fachleuten erkundigt.
Bgm. Hörnig schloss sich der Ansicht von Bgm. Freiburg an und verwies auf den günstigen Zugang der Gemeinde Altenbuch in den Verband, der auch von allen Mitgliedsgemeinden getragen wurde.
Auch Verbandsrat Zöller sah einen gerechten Schlüssel für alle als nicht machbar, würde aber den Verbandsgedanken begrüßen.
Bgm. Amend war der Ansicht, dass das Abwasser nichts mit den Einwohnern zu tun hat und eine kostenrechnende Einrichtung sei.
Bgm. Freiburg erklärte Bgm. Amend den Begriff der kostenrechnenden Einrichtung.
Vors. Wolz erläuterte, dass die Kläranlage nun mal Geld kostet mit verschiedenen Voraussetzungen der Mitgliedsgemeinden. Um genau abzurechnen zu können müsste u.a. dann auch der Verschmutzungsgrad und die Fremdwassermenge in die Abrechnung jeder einzelnen Gemeinde miteinbezogen werden.
Verbandsrat Zöller verglich die Mehrkostenverteilung anhand eines Mehrfamilienwohnhauses und betonte den Gemeinschaftsgedanken.
Verbandsrat Fries, als langjähriges Mitglied, fasste die Historie der Gemeinde Altenbuch im Verband zusammen; angefangen mit dem besonderen Verhältnis, das Aussitzen der Kündigung und die Vollmitgliedschaft für einen Apfel und ein Ei. Er könne die Diskussion nicht nachvollziehen. Besonders in Bezug auf die Kostenseite.
Verbandsrat Schüll und Bgm. Freiburg warnten davor, ohne Grund, alle Verbände in Frage zu stellen.
Bgmin. Steger merkte an, dass die Rechtsaufsicht bisher nichts bemängelt habe und das Vorgehen des Verbandes i.O. sei.
Bgm. Amend betonte, dass er offen für Vorschläge sei, z.B. auch für eine Gutschrift von 5.000,00 €.
Die Verbandsversammlung beschließt die Änderung des § 19 der Verbandssatzung (Festlegung und Zahlung von Umlagen) wie von Bgm. Amend beantragt auf die Verteilung der Kosten rein nach Abwassermenge.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
17 |
13 |
3 |
10 |
Der Antrag ist somit abgelehnt.