Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 0

Nach Art. 40 KommZG i. V. m. Art. 102 Abs. 3 GO ist nach der Feststellung der Jahresrechnungen 2018 und 2019 durch die Verbandsversammlung über die Entlastung zu entscheiden.

 

Nachdem der Vorsitzende kein Stimmrecht hat, wurde der TOP auch von ihm zum Abschluss gebracht.

 


Die Verbandsversammlung beschließt für die Jahresrechnungen 2018 und 2019 die Entlastung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

17

13

12

1