Sitzung: 20.09.2021 Zweckverbandsversammlung AZV
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 0
Nach Art. 40 KommZG i. V. m. Art. 102 Abs. 3
GO ist nach der Feststellung der Jahresrechnungen 2018 und 2019 durch die
Verbandsversammlung über die Entlastung zu entscheiden.
Nachdem der Vorsitzende kein Stimmrecht hat,
wurde der TOP auch von ihm zum Abschluss gebracht.
Die Verbandsversammlung beschließt für die Jahresrechnungen
2018 und 2019 die Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
17 |
13 |
12 |
1 |