Beschluss: Kenntnis genommen

a)Rückzahlung Betriebsführung ABW

 

Mit Schreiben der Abwasserbeseitigung Wertheim vom 29.03.2021 wurde dem Verband folgendes zum Betriebsführungsvertrag mitgeteilt. Das Schreiben wurde im Wortlaut verlesen.

 

Die Rückzahlung von rd. 35.000,00 € bezieht sich, wie im Schreiben erwähnt, auf den bestehenden Betriebsführungsvertrag.

Was letztendlich aber noch viel höher honoriert werden muss, ist die Tatsache, dass uns ABW bei der Kläranlagensanierung, den Kanalsanierungsmaßnahmen, sowie allen weiteren fachlichen Fragen und den vielen damit verbundenen Stunden ihrer beschäftigten Personen nicht noch zusätzlich in Rechnung stellt.

 

b)Würdigung des Haushaltes 2021

 

Mit Schreiben vom 28.04.2021 wurde dem Verband dazu folgende Prüfbemerkungen mitgeteilt:

 

In der Haushaltssatzung ist eine Kreditaufnahme von 150.000,-€ festgesetzt. Die Kreditaufnahme ist genehmigungspflichtig.

 

Der Schuldenstand betrug Anfang 2021 4.462.750 €. Bei einer geplanten Kreditaufnahme von 150.000 € und einer geplanten Tilgung von 301.000,- € beträgt  der Schuldenstand Ende 2021 voraussichtlich 4.311.750,-  €.

 

Der Zweckverband hatte in 2015 ein Darlehen mit Festzins über 2.200.000,- € aufgenommen. Das Darlehen ist 8 Jahre tilgungsfrei. Der Kredit soll zum 30.10.2023 durch Einmalzahlung getilgt werden. Hierzu ist ein Bausparvertrag über 2.200.000,- € abgeschlossen worden, der zu dem genannten Zeitpunkt fällig werden soll. Mit der Bausparsumme soll der Kredit getilgt werden.

 

In den Bausparvertrag zahlt der Zweckverband jährlich 114.400,- € ein. Der Kontostand des Bausparvertrages einschließlich Zinsen wird als Rücklage geführt. Zum 31.12.2020 lag der Kontostand bei 581.555,14 €. Dem Schuldenstand Ende 2021 von 4.311.750,- € steht daher eine Rücklage in Form des Bausparvertrages in Höhe von 581.555,14 € gegenüber.

 

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt reicht im Haushaltsjahr und im Finanzplanungszeitraum aus um die ordentliche Tilgung und die Einzahlung in den Bausparvertrag zu decken. Mit dem Überschuss aus dem Jahr 2020 in Höhe von 262.327,13 € kann ein Teil der Investitionen finanziert werden. Im Finanzplanungszeitraum sind nach den aktuellen Planungen nur so wenige Investitionen erforderlich, dass diese aus der Investitionszulage und der Zuführung zum Vermögenshaushalt gedeckt werden können. Weitere Kreditaufnahmen sind nicht geplant.

 

Haushaltsrechtlich bestehen daher keine Einwände gegen die Genehmigung der Kreditaufnahme von 150.000,- € und gegen den Haushalt 2021

 

c)  Bauvorhaben in Faulbach auf dem ehem. Firmengelände Fa.Weber

 

Das Bauvorhaben in Faulbach auf dem ehemaligen Firmengelände der Fa. Weber GmbH & Co. Miltenberger Industriewerk KG war Thema bei einem Gespräch mit ABW. Dabei stellte sich die Frage inwieweit der AZV in Bezug auf die Entsorgung deren Abwässer damit betroffen sein wird. Daraufhin haben wir sowohl beim LRA als auch bei der Gemeinde Faulbach die Frage gestellt, wie dieses Thema der Abwasserentsorgung bei der neuen Firma geregelt werden wird.

Seitens der Gemeinde Faulbach wurde uns dazu folgendes mitgeteilt.

Die neue Firma benötigt keinen Anschluss an die Kläranlage. Im Erschließungsvertrag ist die Versickerung bzw. der Bau einer eigenen Firmenkläranlage geregelt.

 

d)Bürgerinformationsportal

 

Mit E-Mail vom 10.04.2021 wurden die Bürgermeisterin sowie die Bürgermeister unserer Verbandsgemeinden mit folgendem Inhalt angeschrieben.

Auf der Homepage der Stadt Stadtprozelten sind unter der Rubrik „Bürger-Informationsportal“ für alle Internetnutzer u.a. auch alle öffentlichen Protokolle unseres Abwasserzweckverbandes nachlesbar. Diese Info ist sicher auch gerade für die Gemeinderäte/-innen interessant die nicht als entsandte Verbandsräte ihrer Stadt/Gemeinde im AZV vertreten sind.

Dabei wurde abschließend auch die Bitte geäußert, aufgrund der mir fehlenden E-Mail Anschriften diese E-Mail auch an die Damen und Herren Gemeinderäte aus der jeweiligen Stadt/Gemeinde weiter zu leiten.

Meine Intension war dabei, dass jeder Stadt- oder Gemeinderat die gleichen Infos bekommt, wie die in der Verbandsitzungen anwesenden Verbandsräte. Ferner ist es auch nicht mehr nötig innerhalb  der einzelnen Bürgermeisterberichte auf die Verbandssitzungen einzugehen.

 

In diesem Zusammenhang konnte sich der Vors. Wolz auch noch einen zusätzlichen und gemeinsamen Hinweis aller Bürgermeister/-innen innerhalb des Mitteilungsblattes auf diesen von der Stadt Stadtprozelten zur Verfügung gestellten Service für alle Bürger/-innen des Südspessarts vorstellen.

Könnte und würde sicher auch einen wertvollen Beitrag zu noch mehr Transparenz und Bürgerfreundlichkeit liefern, da diese Plattform von allen Internetnutzern benutzt werden kann.

 

Abschließend stellte der Vors. Wolz noch zum Thema Veröffentlichung der Protokolle eine Aussage aus einer GR-Sitzung im Südspessart richtig.

Hier wurde auf Nachfrage in Bezug auf eine Veröffentlichung eines Protokolls ohne vorherige Genehmigung des Gemeinderates die  Antwort gegeben, dass dies auch im Abwasserzweckverband so gehandhabt würde.

 

Diese Aussage ist so nicht korrekt und somit falsch, da im Vergleich zur Geschäftsordnung des AZV bei der betroffenen Gemeinde, der zusätzliche Passus   „und vom Gemeinderat zu genehmigen“ eingearbeitet ist.

 

Der Vors. Wolz bat deshalb bei solchen Äußerungen sich vorab die Geschäftsordnungen der jeweils genannten Verbände genauer anzusehen.

 

e)Entsorgung auf der Kläranlage

 

Am 13.07.2021 wurde innerhalb einer Besprechung zwischen dem AZV und mehreren Mitarbeitern von ABW neben baulichen und organisatorischen Themen auch über die Entsorgung des auf der Kläranlage stehenden alten Containers sowie weiterer nicht mehr benötigter Dinge gesprochen.

In diesem  Zusammenhang wurde vereinbart, dass der Vors. Wolz das Gespräch mit Herrn Will von der Fa. Mehring suchen werde um über die Verwertung incl. möglicher Kosten zu sprechen. Dabei wurde nun folgendes vereinbart .

 

·         Alle im Container befindlichen und noch benötigten Dinge werden wie bereits in einer Sitzung im Mai besprochen von den zuständigen Mitarbeitern der ABW begutachtet und wenn benötig im Gebäude eingelagert.

 

·         Alle als Schrott zu entsorgenden Teilen innerhalb der Anlage (außer der Ablaufrinne der Fa. IBG) werden anschließend im Container eingelagert.

 

·         Nachdem diese Arbeiten abgeschlossen sind wird der Vors. Wolz Herrn Will von der Fa. Mehring informieren, dass der Container zur Abholung bereitsteht.

 

·         Vereinbart wurde eine für uns kostenlose Abholung. Abschließend bekommen wir für den abgeholten Schrott, incl. Container, den tagesaktuellen Marktpreis als Gegenleistung.

 

f)  Kanalbefahrung Sammler Faulbach-Breitenbrunn-Altenbuch

 

Zu möglichen Schäden im Bereich der Verbandskanäle im Bereich Faulbach-Breitenbrunn-Altenbuch wurde mitgeteilt, dass wir aufgrund unzugänglicher Kanalschächte und langer Haltungsabstände Probleme haben diese mit normalem Gerät zu lokalisieren und die Schäden dauerhaft zu beheben. Auch die regelmäßige Behebung mit manuellen Mitteln durch die Mitarbeiter der ABW kann hierbei nicht zu einem Dauerzustand werden.

Um diese Ursachenbeseitigung und die in diesen Bereichen noch offene Kanalbefahrung nun anzugehen, hatten wir bereits mehrere Termine mit der Fa. Lebküchner die auch mit ihrer vorhandenen Ausrüstung, längere Haltungsabstände spülen, Wurzeleinwüchse beseitigen sowie Kamerabefahrungen durchführen kann. Nachdem hierzu bereits mehrere Termine wetterbedingt immer kurzfristig abgesagt werden mussten fand nun am Freitag,  den 10.09.2021 der langersehnte Bearbeitungstermin durch die Fa. Lebküchner im Bereich der alten Mühle in Breitenbrunn statt. Mit welchem Ergebnis und mit welchen unvorhersehbaren Schwierigkeiten dieser Tag dann letztendlich abgelaufen ist, wird euch der Mitarbeiter der ABW anhand diverser Bilder sowie seines Berichtes im Anschluss unter TOP 2 noch näher erläutern.

 

Verbandsrätin Sattmann fragte nach, ob dies nur die Haltung an der alten Mühle in Breitenbrunn betreffe oder ob weitere Befahrungen vorgesehen sind.

 

Vors. Wolz erläuterte, dass die Befahrung nur den Hauptsammler in Richtung Altenbuch betreffe, da dieser in schwierigem Gelände liege (Zufahrt, Bewuchs) und bei Starkregen auf der Strecke Probleme auftreten.

 

g)Wasserrechtliche Erlaubnis Kläranlage

 

In der letzten Verbandssitzung wurde angekündigt, dass wir wegen der in 2024 bzw. 2025 auslaufenden wasserrechtlichen Erlaubnis bereits in 2021 die ersten Schritte für eine mögliche Verlängerung der Bescheide auf den Weg bringen wollen. Diese Vorgehensweise wird aufgrund der Beteiligung mehrere Behörden und der langen Laufzeit eines solchen Verfahrens sowohl von den zuständigen Mitarbeitern des LRA als auch des WWA als zielführend und richtig angesehen.

Dazu fand nun am 14.09.2021 in Abstimmung mit Herrn Ruess sowie den Mitarbeitern von ABW ein weiterer Gesprächstermin mit den dafür zuständigen Mitarbeitern des LRA und des WWA im kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes in Miltenberg statt. Dazu werde ich euch nun den dazu gefertigten Aktenvermerk des H. Steegmüller vom 14.09.21 verlesen.

 

Verbandsrat Zöller fragte nach der Laufzeit der wasserrechtlichen Erlaubnis.

 

Vors. Wolz erklärte, dass diese auf 20 Jahre ausgelegt sei.