Sitzung: 20.09.2021 Zweckverbandsversammlung AZV
Beschluss: Kenntnis genommen
a)Rückzahlung Betriebsführung ABW
Mit Schreiben der
Abwasserbeseitigung Wertheim vom 29.03.2021 wurde dem Verband folgendes zum
Betriebsführungsvertrag mitgeteilt. Das Schreiben wurde im Wortlaut verlesen.
Die Rückzahlung von
rd. 35.000,00 € bezieht sich, wie im Schreiben erwähnt, auf den bestehenden
Betriebsführungsvertrag.
Was letztendlich aber
noch viel höher honoriert werden muss, ist die Tatsache, dass uns ABW bei der
Kläranlagensanierung, den Kanalsanierungsmaßnahmen, sowie allen weiteren
fachlichen Fragen und den vielen damit verbundenen Stunden ihrer beschäftigten
Personen nicht noch zusätzlich in Rechnung stellt.
b)Würdigung des Haushaltes 2021
Mit Schreiben vom
28.04.2021 wurde dem Verband dazu folgende Prüfbemerkungen mitgeteilt:
In der
Haushaltssatzung ist eine Kreditaufnahme von 150.000,-€ festgesetzt. Die
Kreditaufnahme ist genehmigungspflichtig.
Der Schuldenstand
betrug Anfang 2021 4.462.750 €. Bei einer geplanten Kreditaufnahme von 150.000
€ und einer geplanten Tilgung von 301.000,- € beträgt der Schuldenstand Ende 2021 voraussichtlich
4.311.750,- €.
Der Zweckverband hatte
in 2015 ein Darlehen mit Festzins über 2.200.000,- € aufgenommen. Das Darlehen
ist 8 Jahre tilgungsfrei. Der Kredit soll zum 30.10.2023 durch Einmalzahlung
getilgt werden. Hierzu ist ein Bausparvertrag über 2.200.000,- € abgeschlossen
worden, der zu dem genannten Zeitpunkt fällig werden soll. Mit der Bausparsumme
soll der Kredit getilgt werden.
In den Bausparvertrag
zahlt der Zweckverband jährlich 114.400,- € ein. Der Kontostand des
Bausparvertrages einschließlich Zinsen wird als Rücklage geführt. Zum
31.12.2020 lag der Kontostand bei 581.555,14 €. Dem Schuldenstand Ende 2021 von
4.311.750,- € steht daher eine Rücklage in Form des Bausparvertrages in Höhe von
581.555,14 € gegenüber.
Die Zuführung zum
Vermögenshaushalt reicht im Haushaltsjahr und im Finanzplanungszeitraum aus um
die ordentliche Tilgung und die Einzahlung in den Bausparvertrag zu decken. Mit
dem Überschuss aus dem Jahr 2020 in Höhe von 262.327,13 € kann ein Teil der
Investitionen finanziert werden. Im Finanzplanungszeitraum sind nach den
aktuellen Planungen nur so wenige Investitionen erforderlich, dass diese aus
der Investitionszulage und der Zuführung zum Vermögenshaushalt gedeckt werden können.
Weitere Kreditaufnahmen sind nicht geplant.
Haushaltsrechtlich
bestehen daher keine Einwände gegen die Genehmigung der Kreditaufnahme von
150.000,- € und gegen den Haushalt 2021
c)
Bauvorhaben in Faulbach auf dem ehem.
Firmengelände Fa.Weber
Das Bauvorhaben in Faulbach auf dem ehemaligen Firmengelände der Fa.
Weber GmbH & Co. Miltenberger Industriewerk KG war Thema bei einem Gespräch
mit ABW. Dabei stellte sich die Frage inwieweit der AZV in Bezug auf die
Entsorgung deren Abwässer damit betroffen sein wird. Daraufhin haben wir sowohl
beim LRA als auch bei der Gemeinde Faulbach die Frage gestellt, wie dieses
Thema der Abwasserentsorgung bei der neuen Firma geregelt werden wird.
Seitens der Gemeinde Faulbach wurde uns dazu folgendes mitgeteilt.
Die neue Firma benötigt keinen Anschluss an die Kläranlage. Im
Erschließungsvertrag ist die Versickerung bzw. der Bau einer eigenen
Firmenkläranlage geregelt.
d)Bürgerinformationsportal
Mit E-Mail vom 10.04.2021 wurden die Bürgermeisterin sowie die
Bürgermeister unserer Verbandsgemeinden mit folgendem Inhalt angeschrieben.
Auf der Homepage der Stadt Stadtprozelten sind unter der Rubrik
„Bürger-Informationsportal“ für alle Internetnutzer u.a. auch alle öffentlichen
Protokolle unseres Abwasserzweckverbandes nachlesbar. Diese Info ist sicher
auch gerade für die Gemeinderäte/-innen interessant die nicht als entsandte
Verbandsräte ihrer Stadt/Gemeinde im AZV vertreten sind.
Dabei wurde abschließend auch die Bitte geäußert, aufgrund der mir
fehlenden E-Mail Anschriften diese E-Mail auch an die Damen und Herren
Gemeinderäte aus der jeweiligen Stadt/Gemeinde weiter zu leiten.
Meine Intension war dabei, dass jeder Stadt- oder Gemeinderat die
gleichen Infos bekommt, wie die in der Verbandsitzungen anwesenden Verbandsräte.
Ferner ist es auch nicht mehr nötig innerhalb
der einzelnen Bürgermeisterberichte auf die Verbandssitzungen
einzugehen.
In diesem Zusammenhang konnte sich der Vors. Wolz auch noch einen
zusätzlichen und gemeinsamen Hinweis aller Bürgermeister/-innen innerhalb des
Mitteilungsblattes auf diesen von der Stadt Stadtprozelten zur Verfügung
gestellten Service für alle Bürger/-innen des Südspessarts vorstellen.
Könnte und würde sicher auch einen wertvollen Beitrag zu noch mehr
Transparenz und Bürgerfreundlichkeit liefern, da diese Plattform von allen
Internetnutzern benutzt werden kann.
Abschließend stellte der Vors. Wolz noch zum Thema Veröffentlichung der
Protokolle eine Aussage aus einer GR-Sitzung im Südspessart richtig.
Hier wurde auf Nachfrage in Bezug auf eine Veröffentlichung eines
Protokolls ohne vorherige Genehmigung des Gemeinderates die Antwort gegeben, dass dies auch im
Abwasserzweckverband so gehandhabt würde.
Diese Aussage ist so nicht korrekt und somit falsch, da im Vergleich zur
Geschäftsordnung des AZV bei der betroffenen Gemeinde, der zusätzliche
Passus „und vom Gemeinderat zu
genehmigen“ eingearbeitet ist.
Der Vors. Wolz bat deshalb bei solchen Äußerungen sich vorab die
Geschäftsordnungen der jeweils genannten Verbände genauer anzusehen.
e)Entsorgung auf der Kläranlage
Am 13.07.2021 wurde innerhalb einer Besprechung zwischen dem AZV und
mehreren Mitarbeitern von ABW neben baulichen und organisatorischen Themen auch
über die Entsorgung des auf der Kläranlage stehenden alten Containers sowie
weiterer nicht mehr benötigter Dinge gesprochen.
In diesem Zusammenhang wurde
vereinbart, dass der Vors. Wolz das Gespräch mit Herrn Will von der Fa. Mehring
suchen werde um über die Verwertung incl. möglicher Kosten zu sprechen. Dabei
wurde nun folgendes vereinbart .
·
Alle im
Container befindlichen und noch benötigten Dinge werden wie bereits in einer
Sitzung im Mai besprochen von den zuständigen Mitarbeitern der ABW begutachtet
und wenn benötig im Gebäude eingelagert.
·
Alle
als Schrott zu entsorgenden Teilen innerhalb der Anlage (außer der Ablaufrinne
der Fa. IBG) werden anschließend im Container eingelagert.
·
Nachdem
diese Arbeiten abgeschlossen sind wird der Vors. Wolz Herrn Will von der Fa.
Mehring informieren, dass der Container zur Abholung bereitsteht.
·
Vereinbart
wurde eine für uns kostenlose Abholung. Abschließend bekommen wir für den
abgeholten Schrott, incl. Container, den tagesaktuellen Marktpreis als
Gegenleistung.
f) Kanalbefahrung Sammler
Faulbach-Breitenbrunn-Altenbuch
Zu möglichen Schäden im Bereich der Verbandskanäle im Bereich
Faulbach-Breitenbrunn-Altenbuch wurde mitgeteilt, dass wir aufgrund
unzugänglicher Kanalschächte und langer Haltungsabstände Probleme haben diese
mit normalem Gerät zu lokalisieren und die Schäden dauerhaft zu beheben. Auch
die regelmäßige Behebung mit manuellen Mitteln durch die Mitarbeiter der ABW
kann hierbei nicht zu einem Dauerzustand werden.
Um diese Ursachenbeseitigung und die in diesen Bereichen noch offene
Kanalbefahrung nun anzugehen, hatten wir bereits mehrere Termine mit der Fa.
Lebküchner die auch mit ihrer vorhandenen Ausrüstung, längere Haltungsabstände
spülen, Wurzeleinwüchse beseitigen sowie Kamerabefahrungen durchführen kann.
Nachdem hierzu bereits mehrere Termine wetterbedingt immer kurzfristig abgesagt
werden mussten fand nun am Freitag, den
10.09.2021 der langersehnte Bearbeitungstermin durch die Fa. Lebküchner im
Bereich der alten Mühle in Breitenbrunn statt. Mit welchem Ergebnis und mit
welchen unvorhersehbaren Schwierigkeiten dieser Tag dann letztendlich
abgelaufen ist, wird euch der Mitarbeiter der ABW anhand diverser Bilder sowie
seines Berichtes im Anschluss unter TOP 2 noch näher erläutern.
Verbandsrätin Sattmann fragte nach, ob dies nur die Haltung an der alten
Mühle in Breitenbrunn betreffe oder ob weitere Befahrungen vorgesehen sind.
Vors. Wolz erläuterte, dass die Befahrung nur den Hauptsammler in
Richtung Altenbuch betreffe, da dieser in schwierigem Gelände liege (Zufahrt,
Bewuchs) und bei Starkregen auf der Strecke Probleme auftreten.
g)Wasserrechtliche Erlaubnis Kläranlage
In der letzten Verbandssitzung wurde angekündigt, dass wir wegen der in
2024 bzw. 2025 auslaufenden wasserrechtlichen Erlaubnis bereits in 2021 die
ersten Schritte für eine mögliche Verlängerung der Bescheide auf den Weg
bringen wollen. Diese Vorgehensweise wird aufgrund der Beteiligung mehrere
Behörden und der langen Laufzeit eines solchen Verfahrens sowohl von den
zuständigen Mitarbeitern des LRA als auch des WWA als zielführend und richtig
angesehen.
Dazu fand nun am 14.09.2021 in Abstimmung mit Herrn Ruess sowie den
Mitarbeitern von ABW ein weiterer Gesprächstermin mit den dafür zuständigen
Mitarbeitern des LRA und des WWA im kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes in
Miltenberg statt. Dazu werde ich euch nun den dazu gefertigten Aktenvermerk des
H. Steegmüller vom 14.09.21 verlesen.
Verbandsrat Zöller fragte nach der Laufzeit der wasserrechtlichen
Erlaubnis.
Vors. Wolz erklärte, dass diese auf 20 Jahre ausgelegt sei.