Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt im Bereich der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB.

 

Die Zufahrt erfolgt über ein gemeinsames Anliegergrundstück.

 

Auf Anfrage erklärte Bürgermeister Aulbach, dass aufgrund der Nähe zum angrenzenden Bachlauf eine Zustimmung des Wasserwirtschaftsamtes zum Bauvorhaben erforderlich ist.

 

 


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben der Eheleute Schwab Steffen und Pia, Hauptstr. 155, 97901 Altenbuch zum Wohnhausneubau mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 32, Gemarkung Oberaltenbuch zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

10

10

0

 

3. Bgmin. Elsesser enthielt sich gem. Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung.