Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Ruess stellte kurz sich und sein Büro vor. Er führte aus, dass die Sanierung der Kläranlage im baulichen Teil abgeschlossen sei  und im maschinellen Teil nur noch die Ablaufrinne offen sei, die bis Februar 2022 – nach Vergabe im nichtöffentlichen Teil – abgearbeitet werden kann. Hier ist vorgesehen die vorhandene Betonrinne mit Fliesenauskleidung durch eine Edelstahlrinne zu ersetzen.

 

Als allerletzter Punkt stünde noch die neue wasserrechtliche Erlaubnis Ende 2022 aus. Hierbei sei es auch nötig auf 20 Jahre vorausschauend zusammen mit den Mitgliedsgemeinden zu planen.

 

Bgm. Amend fragte nach dem Gerichtsstand der Rinne.

Bgm. Freiburger erkundigte sich über die Differenz der Alt- zur Neuausschreibung der Rinne.

 

Vors. Wolz erklärte, dass die Ausführungen hierzu  im nichtöffentlichen Teil erfolgen werden.

 

Verbandsrat Zöller erkundigte sich, ob auch Überlegungen hinsichtlich erneuerbarer Energien berücksichtigt bzw. angedacht werden.

 

Herr Ruess führte hierzu aus, dass Berechnungen/Betrachtungen  erfolgt sind, diese aber nicht rentabel waren.

 

Bgm. Amend erläuterte, dass die Anlage zu klein sei aber evtl. Eigenstromversorgung interessant sein könnte; zumindest ab einer Anlagengröße von 10-15 kw.

 

Vors. Wolz war der Ansicht, dass man den 26.09. abwarten sollte. Evtl. werden dann alternative Energien wieder interessant.

 

Verbandsrat Zöller erkundigte sich über Faulgas-Energiegewinnung.

 

Herr Ruess erklärte, dass dies nicht wirtschaftlich sei. Ebenso gab er zu bedenken, dass beim Strom auch immer an die Vorhaltekosten zu denken sei, da die Anlage immer mit ausreichend Strom versorgt werden müsse.

 

Verbandsrat Zöller fragte nach der Programmierung.

 

Vors. Wolz verwies auf den nichtöffentlichen Teil und bedankte sich bei Herrn Ruess für die gute Zusammenarbeit und den Austausch mit der ABW.