Das Bauvorhaben liegt im Bereich der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB.
Nach Einsichtnahme in die Planunterlagen fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss.
Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben von Herrn Clemens Geis, Hauptstr. 60, 97901 Altenbuch zum Neubau von zwei Gauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 1796, Gemarkung Unteraltenbuch zu.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
11 |
0 |