Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4

Überplanmäßige Ausgaben sind nach Art. 66 Abs. 1 Gemeindeordnung nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, ist darüber Beschluss zu fassen.

Nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c der Geschäftsordnung für den Stadtrat Stadtprozelten kann der 1. Bürgermeister bis zu einem Betrag von 3.500 € im Einzelfall die Entscheidung hierüber selbst treffen, darüber hinaus ist der Stadtrat hierfür zuständig.

 

Im Jahr 2020 kam es zu folgenden erheblichen überplanmäßigen Ausgaben, über die bisher kein Beschluss gefasst wurde:

 

Haushaltsstelle 0.6100.6550 „Städtebauliche Beratung“

 

Für die städtebauliche Beratung waren 2020 Ausgaben in Höhe von 20.000 € veranschlagt, tatsächlich sind 26.628,89 € verausgabt worden. Die überplanmäßigen Ausgaben betragen somit 6.628,89 €. Dabei sind allein für die Allianzmanagerin 17.021,32 € an Kosten entstanden. Die übrigen Kosten für städtebauliche Beratungen sind abhängig vom Beratungsbedarf u. a. von sanierungswilligen Bürgerinnen und Bürgern und lassen sich somit nur schwer abschätzen.

 

Haushaltsstelle 0.7501.6369 „Sonstige Dienstleistungen durch Dritte, Ruheforst“

 

Hier waren in 2020 Mittel in Höhe von 94.000 € veranschlagt, tatsächlich mussten 102.589,17 € verausgabt werden. Es sind somit überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 8.589,17 € entstanden. Diese Kosten sind u. a. abhängig von der Anzahl der Bestattungen. Den Mehrausgaben stehen daher auch Mehreinnahmen bei 0.7501.1141 gegenüber.

 

Haushaltsstelle 1.0600.9401 „Anbau Altes Rathaus Stadtprozelten“

 

Im Haushalt 2020 waren für die Maßnahme „Anbau Altes Rathaus Stadtprozelten“ 267.000 € an Mitteln veranschlagt. Basis des Haushaltsansatzes war die Kostenschätzung des Architekten Neu für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 265.000 €.

Tatsächlich sind 323.186,38 € an Kosten angefallen. Zwar konnten nicht verbrauchte Mittel aus dem Deckungsring 5 (Gesamtmaßnahme Altes Rathaus Stadtprozelten) in Höhe von 10.707,46 € herangezogen werden, letztlich sind jedoch überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 45.478,92 € entstanden.

 

Haushaltsstelle 1.5600.9400 „Hochbaumaßnahmen im Rahmen von Gesundheit, Sport, Erholung“

 

Hier sind einmal 2.740,50 € an Kosten für 2 Kleinfeldtore für einen Bolzplatz und 1.120,88 € für eine Sitzgruppe am Bolzplatz und somit Gesamtausgaben und damit überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 3.861,38 € angefallen. Der Haushaltsansatz betrug 0 €.

Der Bolzplatz war ohne die Beschaffung der Tore nicht sinnvoll nutzbar.

 

Haushaltsstelle 1.6300.9590 „Baunebenkosten Umgehungsstraße“

 

Für die Baunebenkosten (im Wesentlichen Planungskosten) im Rahmen der Maßnahme Verlegung der Staatsstraße 2315 waren im Haushaltsjahr 2020 Mittel in Höhe von 130.000 € veranschlagt, tatsächlich sind jedoch 265.086,88 €, davon allein ca. 200.000 € für das Ing.-Büro Schlegel, verausgabt worden. Es liegen hier somit überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 135.086,68 € vor.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt ist durch das Gesamtdeckungsprinzip (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 KommHV-Kameralistik) gegeben.

Für die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt stehen überplanmäßige Einnahmen bei 1.9000.3810 (Stabilisierungshilfe) in Höhe von 575.000 € zur Verfügung.

 

Herr Stadtrat Piplat fragte nach den Mehrausgaben im Bereich „Anbau Altes Rathaus“, da es immer wieder Kostenaufstellungen durch das Ing. Neu kam, ist es für ihn nicht verständlich, wie es hier zu erhöhten Kosten gekommen ist. Bürgermeister Rainer Kroth las daraufhin eine Stellungnahme des Architekten vor. Die Mehrausgaben rührten vor allem durch die Schlussrechnungen für die Bauprojekte Hauptstr. 133 und Hauptstr. 135. Diese wurden im Jahr 2019 kalkuliert, konnten aber nur schwer für das Jahr 2020 geschätzt werden. Auch fehlen noch Fördergelder die noch abgerufen werden müssen.

 

Herr Weißkopf möchte vor allem im Hinblick auf zukünftige Projekte, dass die Kostenaufstellungen aktuell gehalten werden und regelmäßig dem Stadtrat vorgelegt werden.

 

Stadträtin Götz bittet die Verwaltung darum zu prüfen, ob die Kosten der städtebaulichen Beratung und die Kosten der Allianzmanagement zukünftig zu trennen sind, damit eine bessere Übersicht möglich ist.

 

Ebenfalls wurde von Herrn Stadtrat Weißkopf gefragt, warum es zu einer Verdopplung der Kosten für die Ortsumgehungsstraße/Hochwasserschutz gekommen ist. Stadtrat Piplat erläuterte darauf hin, dass es auf Grund geänderter Rechtslagen und Auflagen neue Gutachten benötigt wurden, die zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht abzusehen waren.


Der Stadtrat genehmigt die vorstehenden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insg. 199.645,04 €.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

9

4