Zur Erleichterung der Bürger, sowie des Verwaltungsablaufes und den positiven Erfahrungen bei der Stadt Stadtprozelten, empfiehlt die Verwaltung die Vorauszahlungstermine der Gebühren um einen Monat zu verschieben.
Ebenfalls sollten diesem Zuge noch weitere Paragraphen angepasst werden.
Zum einen § 10 Abs. 4a, auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung muss die abzugsfähige Menge auf 12 m² gesenkt werden.
Ebenfalls ist § 13 im Wortlaut anzupassen.
Sowie den § 14 Vorauszahlungstermine, gegenüber den üblichen Steuerterminen, um einen Monat zu verschieben. Als neue Termine schlägt die Verwaltung daher den 15.03., 15.06., 15.09. und 15.12. vor. Durch diese Verschiebung wäre die finanzielle Belastung der Bürger entzerrt, da nicht Steuern und Gebühren der öffentlichen Verwaltung auf dieselben Termine fallen.
Satzung
zur Änderung
der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
der
Gemeinde Altenbuch (BGS-EWS)
Die Gemeinde Altenbuch erlässt folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 25.11.2016:
§ 1 - Änderung
§ 10 Abs 4 a wird auf 12 m² geändert.
Des Weiteren wird § 13 wie folgt geändert:
Absatz 3 lautend: „Gebührenschuldner
ist auch die Wohnungseigentümergemeinschaft.“
Absatz 4 lautend: „Mehrere
Schuldner sind Gesamtschuldner.“
Absatz 5 lautend: „Die
Gebührenschuld ruht für alle Gebührenschulden, die gegenüber den in den Ab. 1
bis 4 genannten Gebührenschuldnern festgesetzt worden sind, als öffentliche
Last auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht (Art. 8 Abs. 8 i.V.m. Art. 5 Abs.
7 KAG)“
Nach § 14 Abs. 2 S. 1 „sind zum 15.03., 15.06., 15.09. und 15.12. jedes Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels des Jahresverbrauchs der Jahresendabrechnung des Vorjahres zu leisten.“
§ 2 - Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Der Bürgermeister wird ermächtigt die vorgenannte Satzung auszufertigen und bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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