Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Hierzu wird festgestellt, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Trieb-/Steinbrunnäcker“ liegt.

 

Bezüglich der Überschreitung der südlichen Baugrenze (Balkon) müsste Befreiung gem.  

§ 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben des Herrn Ohliger Hans, Management-Beratung, Weinbergstr. 32, 63849 Leidersbach zum Wohnhausneubau mit gewerblich genutzter Bürofläche und PKW-Stellplätzen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1625/24, Gemarkung Unteraltenbuch zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitung des Bebauungsplanes „Trieb-/Steinbrunnäcker“ bezüglich der südlichen Baugrenze wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

11

0