Hierzu wird festgestellt, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Trieb-/Steinbrunnäcker“ liegt.
Bezüglich der Überschreitung der südlichen Baugrenze (Balkon) müsste Befreiung gem.
§ 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.
Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben des Herrn Ohliger Hans, Management-Beratung, Weinbergstr. 32, 63849 Leidersbach zum Wohnhausneubau mit gewerblich genutzter Bürofläche und PKW-Stellplätzen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1625/24, Gemarkung Unteraltenbuch zu.
Hinsichtlich der Überschreitung des Bebauungsplanes „Trieb-/Steinbrunnäcker“ bezüglich der südlichen Baugrenze wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
11 |
0 |