Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgm. Kroth gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Nach Rücksprache des Ing.-Büros beim Landratsamt Miltenberg ist eine vereinfachte Bebauungsplanänderung wie vorgelegt möglich:

 

Aufgrund der Nichtbebaubarkeit der Fl.Nr. 1896/82, Gemarkung Stadtprozelten  (Fläche Nr. 29 im Bebauungsplan) soll das Baufenster entfallen. Stattdessen soll eine Grünfläche ausgewiesen werden.

 

Mit der Öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange (LRA), kann dann nach erneuter Beratung im Stadtrat der Satzungsbeschluss erfolgen.

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten billigt den vorgelegten  1. Änderungsentwurf zur Bebauungsplanänderung „Lange Theile“ vom Ing.-Büro Johann & Eck aus Bürgstadt sowie die Auslegung für die Dauer eines Monats gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz BauGB . Auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Gemäß § 13 Absatz 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des Bebauungsplans keiner Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB unterzogen wird. Von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2. Die Bürgerinnen und Bürger werden an dem vorgenannten Bebauungsplanänderungsverfahren  gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beteiligt.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0