Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgm. Kroth gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes ,,Neuenbuch II‘‘.

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit dem Bebauungsplan überein:

 

Überschreitung der mittleren Wandhöhe bei der Garage auf der Grenze, erlaubt bis zu 3,00m, beantragt 3,47m.

 

Hierzu müsste eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

Nachbarunterschriften nicht vollständig.

 

Stadtrat Zöller monierte generell die talseitige Höhe im Bebauungsplan. Diese hätte auch an die örtlichen Gegebenheiten planerisch angepasst werden sollen. 

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben zum Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Minicarport auf der Fl. Nr. 1300/8, Gemarkung Neuenbuch, zu.

 

Bezüglich der Überschreitung der mittleren Wandhöhe auf der Grenze wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0