Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 0

Mit Bescheid vom 03.12.2021 wurde der Gemeinde Altenbuch eine Stabilisierungshilfe in Höhe von insg. 360.000 € gewährt. Die Bewilligung erfolgte u. a. unter der Auflage, dass der Gemeinderat die ursprünglich geplante Kreditaufnahme für das Jahr 2022 um mindestens 300.000 € reduziert. Die Verschuldung bei den Zweckverbänden für Wasserver- und -entsorgung bleiben davon ausgenommen, berücksichtigt werden muss jedoch anteilig die Verschuldung des Schulverbandes Faulbach.

 

Vorgesehen waren lt. Haushaltsplan 2021 für das Finanzplanungsjahr 2022 eine Kreditneuaufnahme innerhalb des eigenen Haushalts in Höhe von 520.000 €, die Verbände sahen bislang keine Neuverschuldung für 2022 vor.

 

Nach der aktuellen Haushaltsplanung kann aufgrund des Erhalts der Stabilisierungshilfe und u. a. aufgrund der Verschiebung der Investitionsmaßnahme Heizhaus für Festhalle und Kindergarten komplett auf eine Neuverschuldung im Haushaltsjahr 2022 verzichtet werden. Ob der Schulverband Faulbach im Jahr 2022 gänzlich auf eine Neuverschuldung verzichten kann, kann nach jetzigem Stand noch nicht abschließend beurteilt werden. Eine höhere anteilige Neuverschuldung als 200.000 € ist jedoch auszuschließen.

 

Gemeinderätin Fuchs erkundigte sich, was passiere, wenn der Fall eintreten sollte und die Grenze überschritten werde.

Bgm. Amend und Kämmerer Herr Rachor erklärten, dass der Beschluss vorsorglich hierfür getroffen wird. Zudem sei eine derartige Neuverschuldung aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu erwarten.


Der Gemeinderat von Altenbuch verpflichtet sich, den Haushalt für das Jahr 2022 ohne Neuverschuldung zu beschließen.

Der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 des Schulverbandes Faulbach wird nur zugestimmt, soweit eine etwaige Neuverschuldung anteilig für die Gemeinde Altenbuch unter 200.000 € liegen wird.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

8

8

0