Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 0

Für den Krippenneubau war im Haushaltsplan 2021 kein Ansatz für die Ausstattung unter 4640.9350 und 0 € Ansatz für die Gestaltung des Außenbereichs unter 4640.9500 vorgesehen.

 

Tatsächlich sind jedoch bereits 2021 Kosten für die Ausstattung in Höhe von  41.807,27 € und für den Außenbereich 17.956,59 € angefallen.

 

Nach Art. 66 der Gemeindeordnung sind außer- und überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Nach § 8 Abs. 2 c) der Geschäftsordnung der Gemeinde Altenbuch vom 08.05.2020 gehören zu den Aufgaben des Bürgermeisters die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.000 € im Einzelfall. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen. Die Deckung der Ausgaben ist aufgrund des wesentlich geringeren Anfalls bei den Baukosten der Kinderkrippe im Jahr 2021 gewährleistet.

 

Gemeinderätin Fuchs fragte nach, wieso damals kein Ansatz gebildet wurde.

Bürgermeister Andreas Amend sagte, die Gemeinde habe anders geplant. Da die Arbeiten schneller voran gingen konnte man schon letztes Jahr mit den Außenarbeiten beginnen. Hier wollte man auch keine Zeit zwecks Öffnung verstreichen lassen.

 

Gemeinderat Nicolai Hirsch lobte die zügige Arbeitsweise und Ausführung des Projekts.

Herr Amend informierte, der derzeitige Stand sei mit 10 Kindern bei 12 verfügbaren Plätzen gut ausgelastet.


Der Gemeinderat von Altenbuch genehmigt die außer- und überplanmäßigen Ausgaben im Zusammenhang mit dem Krippenneubau gem. Art. 66 Abs. 1 der Gemeindeordnung in Höhe von insg. 59.763,86 €.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

8

8

0