Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

 Der Verbandsvorsitzende  ging kurz auf die Ausführung des Kämmerers zum Haushalt 2008 ein. Der Haushalt wurde unverändert angenommen.

 

Weiterhin beschloss die Verbandsversammlung nach folgender Haushaltssatzung:

 

Haushaltssatzung

 

 

des Schulverbandes Faulbach

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2008

 

 

 

Auf Grund der Art. 9. des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG -, Art.       40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der

Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit

festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                  878.600 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                    321.200 €

ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

 

Schulverbandsumlage

 

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur

Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2008

auf 551.200 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder

des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

 

2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl

nach den Stand vom 01.Oktober 2007 auf 267 Verbandsschüler festgesetzt.

 

3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf  2.064,42 € festgesetzt.

 

4. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur

Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr auf 0 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des

Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).

 

5. Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem 01. Oktober 2007 mit insgesamt 267 Verbandsschülern zu Grunde gelegt.

 

6. Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 0 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung

von Ausgaben nach den Haushaltsplan wird auf                                           100.000 €

festgesetzt.

 

 

§6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

§ 7

 

Diese Haushaltsatzung trifft mit dem 01. Januar 2008 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

7

7

7

0