Der Verbandsvorsitzende ging kurz auf die Ausführung des Kämmerers zum Haushalt 2008 ein. Der Haushalt wurde unverändert angenommen.
Weiterhin beschloss die Verbandsversammlung nach folgender Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
des Schulverbandes Faulbach
Landkreis Miltenberg
für
das Haushaltsjahr 2008
Auf Grund der Art. 9. des
Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff.
der Gemeindeordnung erlässt der
Schulverband folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 878.600
€
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 321.200
€
ab.
§ 2
Kreditaufnahme für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Schulverbandsumlage
1. Der durch sonstige
Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur
Finanzierung von Ausgaben im
Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2008
auf 551.200 € festgesetzt und
nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder
des Schulverbandes umgelegt
(Verwaltungsumlage).
2. Für die Berechnung der
Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl
nach den Stand vom 01.Oktober
2007 auf 267 Verbandsschüler festgesetzt.
3. Die Verwaltungsumlage wird
je Verbandsschüler auf 2.064,42 €
festgesetzt.
4. Der durch sonstige
Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur
Finanzierung von Ausgaben im
Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr auf 0 € festgesetzt und nach der Zahl
der Verbandsschüler auf die Mitglieder des
Schulverbandes umgelegt
(Investitionsumlage).
5. Der Berechnung der
Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem 01. Oktober 2007 mit insgesamt
267 Verbandsschülern zu Grunde gelegt.
6. Die Investitionsumlage
wird je Verbandsschüler auf 0 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach den
Haushaltsplan wird auf 100.000
€
festgesetzt.
§6
Weitere Festsetzungen werden
nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltsatzung trifft
mit dem 01. Januar 2008 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
7 |
7 |
7 |
0 |