Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Gesamtbebauungsplanes „Neuenbuch II“ (WA-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

  • talseitige Traufhöhe für die Garage 5,50 m (vorgeschrieben: 5,00 m)

 

Hierfür müsste Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werten.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben der Eheleute Birkholz Heiko und Nadine, Rosenstr. 18, 97909 Stadtprozelten-Neuenbuch zum Wohnhausneubau mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 123/14, Gemarkung Neuenbuch zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitung der talseitigen Traufhöhe von den Festsetzungen des Gesamtbebauungsplanes „Neuenbuch II“ wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

10

0

 

Stadträtin Birkholz schied gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung aus.