Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Gesamtbebauungsplanes „Neuenbuch II“ (WA-Gebiet).
Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:
- talseitige Traufhöhe für die Garage 5,50 m (vorgeschrieben: 5,00 m)
Hierfür müsste Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werten.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben der Eheleute Birkholz Heiko und Nadine, Rosenstr. 18, 97909 Stadtprozelten-Neuenbuch zum Wohnhausneubau mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 123/14, Gemarkung Neuenbuch zu.
Hinsichtlich der Überschreitung der talseitigen Traufhöhe von den Festsetzungen des Gesamtbebauungsplanes „Neuenbuch II“ wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
10 |
0 |
Stadträtin Birkholz schied gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung aus.