Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Bürgermeisterin Kappes führte aus, dass ihrer Meinung nach die Familien einen neuen Stellenwert in der Gesellschaft bekommen müssten. Die Stadt könnte hierzu ihren Beitrag durch eine symbolische kleine Starthilfe leisten.

 

Stadträtin Betz befand dies für eine gute Idee und schlug 200 € pro Kind vor.

 

Stadtrat Piplat brachte zum Ausdruck, dass man im Grundsatz nicht gegen ein solches Elterngeld sein könne, seiner Meinung nach sei jedoch die Familienpolitik Angelegenheit des Bundes, der das Kindergeld zuletzt um 10  € erhöht habe, dies sei genauso zu gering wie

200 € zu gering sind. Er gibt zu bedenken, dass zurzeit 2 Spielplätze nicht instand gesetzt sind. Nachdem es die Stadt nicht auf die Reihe bekomme dieselben zu finanzieren. Er fände es besser Familien in Form von Sachleistungen wie Kinderspielplätze oder Senkung der Kindergartengebühren zu fordern. Sollte die Stadt bei einer Verschlechterung der finanziellen Lage ein solches Elterngeld wieder streichen müssen befände er dies für schlecht und blamabel.

 

Zum Zustand der Spielplätze erklärte die Bürgermeisterin, dass im Stadtrat bekannt sei weshalb dieselben zurzeit noch nicht hergerichtet sind. Der Spielplatz am Hafen diene zunächst bei den Bauarbeiten der Bahn als Lagerplatz. Der Spielplatz an der langen Theile sei als Mehrgenerationenplatz geplant, wobei hierzu zurzeit Angebote eingeholt werden. Stadtrat Adamek sprach sich für ein Gesamtkonzept in Sachen Kinder bzw. Elternförderung durch die Stadt aus. Hierzu gehöre dann sicherlich ein Begrüßungsgeld. Stadträte Heider, Birkholz Marco, Kroth und Rot sprachen sich für die Einführung eines Begrüßungsgeldes aus, da hiermit Zeichen für die Einstellung der Stadt zu Familien gesetzt werde. Nach eingehender Diskussion fasste der Stadtrat letztlich folgenden Beschluss:

 

 


Der Stadtrat beschließt ab 1.1.08 ein Begrüßungsgeld in Höhe von 200 € freiwillig und als einmalige Leistung auszuzahlen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

10

1