Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgm. Kroth gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Lange Theile“  (WA-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

  • Die Drempelhöhe ist mit max. 0,35 m angesetzt; geplant sind rückwärtig 1,00 m. Zur Straße hin wird die Drempelhöhe eingehalten. Die Traufhöhe wird mit mehr als 2,5 m unterschritten. Dies soll eine zeitgemäße Nutzung des DG ermöglichen.

 

  • Garagendächer sind dem Haupthaus anzupassen (geneigtes Dach 30-45°); geplant ist ein Flachdach. Damit sollen Fenster an der Giebelseite ermöglicht werden.

 

  • Dachgestaltung: zulässig Sattel-/Walmdach mit 30-45°, geplant ist ein KG/EG-Anbau mit Flachdach im rückwärtigen Teil. Dies ist der Höhenentwicklung des Grundstückes und der konstruktiven Erschwernis bei der Umplanung des Fertighauses geschuldet.

 

 

Hierfür wäre Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB zu erteilen.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1896/85, Gemarkung Stadtprozelten zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitung der Drempelhöhe rückwärtig sowie der Abweichung von der Bauweise der Garagendächer und dem Daches am KG/EG-Anbau wird Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Lange Theile“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB gewährt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0