Sitzung: 20.01.2022 Stadtrat Stadtprozelten
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0
Bgm. Kroth gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:
Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Lange Theile“ (WA-Gebiet).
Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:
- Die Drempelhöhe ist mit max. 0,35 m angesetzt; geplant sind rückwärtig 1,00 m. Zur Straße hin wird die Drempelhöhe eingehalten. Die Traufhöhe wird mit mehr als 2,5 m unterschritten. Dies soll eine zeitgemäße Nutzung des DG ermöglichen.
- Garagendächer sind dem Haupthaus anzupassen (geneigtes Dach 30-45°); geplant ist ein Flachdach. Damit sollen Fenster an der Giebelseite ermöglicht werden.
- Dachgestaltung: zulässig Sattel-/Walmdach mit 30-45°, geplant ist ein KG/EG-Anbau mit Flachdach im rückwärtigen Teil. Dies ist der Höhenentwicklung des Grundstückes und der konstruktiven Erschwernis bei der Umplanung des Fertighauses geschuldet.
Hierfür wäre Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB zu erteilen.
Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.
Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1896/85, Gemarkung Stadtprozelten zu.
Hinsichtlich der Überschreitung der Drempelhöhe rückwärtig sowie der Abweichung von der Bauweise der Garagendächer und dem Daches am KG/EG-Anbau wird Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Lange Theile“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB gewährt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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13 |
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