Sitzung: 17.03.2022 Zweckverbandsversammlung WZV
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 1
2. Vors. Hörnig gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:
Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist nach der Feststellung der Jahresrechnung durch die Verbandsversammlung Beschluss über die Entlastung zu fassen.
Die Verbandsversammlung erteilt zur Jahresrechnung 2020 die Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
11 |
0 |
Vors. Zöller schied gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung aus.