Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 0

Vos. Zöller gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Mit Schreiben vom 12.09.2021 beantragt die Fa. Birkholz für die Familie Grasmann einen Wasseranschluss von der Hauptleitung für den geplanten Mutterkuhstall unterhalb des Hochbehälters in Neuenbuch.

 

Die Stellungnahme der Stadtwerke wie folgt:

 

Der Mutterkuhstall kann über die bestehende Transportleitung angeschlossen werden, solange ein negativer Einfluss auf das Trinkwasser ausgeschlossen wird.

Der Verband muss hier noch seine Zustimmung geben.

 

Der Zähler an der Übergabestelle im Schacht, wird vom Zweckverband der Stadt in Rechnung gestellt, diese Verrechnet Ihn dann mit dem Eigentümer.

 

Der Anschluss über einen freien Auslauf wird von den Wasserwerken begrüßt. Wir bitten darum die Spülintervalle des Magnetventiles so einzustellen, dass bei geringer Abnahme eine regelmäßiger Austausch des in der Anschlussleitung befindlichen Trinkwassers sichergestellt ist.

 

In den Schacht muss ein Rückflussverhinderer eingebaut werden.

Der Schacht muss so beschaffen sein, dass sich kein Wasser darin sammelt und Wasser versickern/ablaufen kann.

Es darf kein Wasser von oben in den Schacht laufen, der Schacht muss leicht erhöht sein.

Allgemein sollte der Schacht den aktuellen Bestimmungen der Unfallverhütung entsprechen.

Der Schacht ist Eigentum des Anschlussnehmers und muss von ihm unterhalten werden.

 

Die Eigentumsgrenze beginnt mit dem Übergang im Rohr inklusive Anbohrschelle.  

 

Die Baugenehmigung steht derzeit noch aus.

 

Der Antrag muss vom Wasserzweckverband genehmigt werden.

 

Die Antragsunterlagen gingen dem Gremium mit der Sitzungsladung zu.

 

Vors. Zöller erläuterte, dass bereits in Vorab-Gesprächen die Möglichkeiten ausgelotet wurden.

 

Herr Ziermann erläuterte den möglichen Schacht mit Zähler und Systemtrenner mit einem freien Einlauf in den Stall. Grundsätzlich sei ein Anschluss an die Hauptleitung nicht vorteilhaft.

 

Bgm. Amend verwies auf die dürftigen Vorlagen und verlangte eine Baugenehmigung und die Großvieheinheiten als Grundlage zur Entscheidung.

 

Vors. Zöller, Bgm. Hörnig und Bgmin. Steger verwiesen darauf, dass es darum gehe evtl. einen Anschluss zu  ermöglichen und nicht um die Baugenehmigung.

 

Herr Ziermann merkte an, dass die Familie Grasmann vorwiegend die Kühe mit Zisterne aus dem Dachwasser versorgen möchte und der Anschluss nur zur Absicherung dient.

 

Verbandsrat Glock bestand in diesem Zusammenhang darauf, eine Mindestwassermenge vorzusehen um das Netz sicher zu halten. Der Anschluss sollte alle 3 Tage in Betrieb sein.

 

Verbandsrat Hepp fragte nach dem Schacht.

 

Vors. Zöller erklärte, dass der Schacht von Privat herzustellen sei und die Wassermenge über die Uhr und die Stadt Stadtprozelten abgerechnet wird.

 

Bgm. Kroth merkte an, dass es sich bei dem Stall um eine landwirtschaftliche Fläche eines Kleinbetriebes handelt, der regional vermarkten möchte.

 

Im Gremium war man sich darüber einig, dass der Schacht in Kontrolle des Verbandes bleiben sollte. Insgesamt legte man folgende Standards fest:

 

  • Der Schacht ist von Privat, nach den Vorgaben der Stadtwerke zu herzustellen und von den Stadtwerken abzunehmen
  • Die Kontrolle und Wartung ist von den Stadtwerken zu prüfen bzw. muss nachgewiesen werden.
  • Es muss ein Wartungsplan erstellt werden.
  • Die Stadtwerke erhalten uneingeschränkten Zugang zum Schacht.
  • Der Anschluss erfolgt vorbehaltlich der Baugenehmigung.

 

 

Verbandsrat Schork erkundigte sich abschließend nach dem Funkzähler auf der Hauptleitung zu Neuenbuch.

 

Dies wurde seitens der Stadtwerke bejaht.

 

Verbandsrat Hepp erkundigte sich nach den Druckverhältnissen auf der Leitung bzw. der Abnahmestelle des Stalls.

 

Herr Ziermann erläuterte, dass dieser mit 0,5 bar gewährleistet sei.

 

 


Die Verbandsversammlung beschließt, einen Wasseranschluss unterhalb des Hochbehälters in Neuenbuch für den Mutterkuhstall der Familie Grasmann auf deren Kosten sowie den vorstehenden Auflagen /Standards vorbehaltlich der Baugenehmigung zu genehmigen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit der Familie Grasmann zu schließen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

11

1