Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 0

Vors. Bieber gab dem Gremium die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Kämmerer stand zur Fragenstellung zur Verfügung. Er gab einen Bericht über das Vorjahr sowie die Haushaltsplanung 2022:

 

Den Mitgliedern der Verbandsversammlung wurde der Vorbericht zum Haushalt 2022 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

Kämmerer Udo Rachor erläutert den Haushaltsplan für das Jahr 2022.

 

 

Haushaltssatzung

 

des

Schulverbandes Dorf-/Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2022

 

Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit          221.700 Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                  71.000 Euro

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Betriebskostenumlage

 

1.    Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf                                            185.000,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

 

2.    Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2021 auf 110 Verbandsschüler festgesetzt.

 

3.    Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.681,82 € festgesetzt.

 

Investitionsumlage

 

1.    Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf                                                      30.000,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes Umgelegt (Investitionsumlage).

 

2.    Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2021 auf 110 Verbandsschüler festgesetzt.

 

3.    Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 272,73 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 38.000 Euro festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

 


Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Dorfprozelten - / Stadtprozelten beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 sowie den Haushaltsplan 2022 mit Anlagen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

6

6

6

0