Sitzung: 23.02.2022 Schulverbandsversammlung SVD
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 0
Vors. Bieber gab dem Gremium die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Kämmerer stand zur Fragenstellung zur Verfügung. Er gab einen Bericht über das Vorjahr sowie die Haushaltsplanung 2022:
Den Mitgliedern der Verbandsversammlung wurde der Vorbericht zum Haushalt 2022 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Kämmerer Udo Rachor erläutert den Haushaltsplan für das Jahr 2022.
Haushaltssatzung
des
Schulverbandes Dorf-/Stadtprozelten
Landkreis Miltenberg
für
das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 221.700 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 71.000 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Betriebskostenumlage
1.
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht
gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf
185.000,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf
die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2021 auf 110 Verbandsschüler festgesetzt.
3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.681,82 € festgesetzt.
Investitionsumlage
1. Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes Umgelegt (Investitionsumlage).
2. Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2021 auf 110 Verbandsschüler festgesetzt.
3. Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 272,73 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 38.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Dorfprozelten - / Stadtprozelten beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 sowie den Haushaltsplan 2022 mit Anlagen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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6 |
6 |
0 |