Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Anwesend: 0

Vors. Wolz übergab zu diesem Top dem Kämmerer, Herrn Rachor das Wort.

 

Herr Rachor gab anhand des Vorberichts einen Überblick zum Haushalt 2022 und stand anschließend für alle Fragen dem Gremium zur Verfügung.

 

Die Haushaltssatzung stellt sich wie folgt dar:

 

Den Mitgliedern der Verbandsversammlung wurde der Vorbericht zum Haushalt 2022 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

Kämmerer Udo Rachor erläutert den Haushaltsplan für das Jahr 2022.

 

 

Haushaltssatzung

 

des Abwasserzweckverbandes Südspessart, Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2022

 

 

Auf Grund der Art 41 Abs. 1  des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)  und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband  folgende Haushaltssatzung

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit          1.704.470          

und

im Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit          1.086.080                     

ab.

 

§ 2

 

Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 300.000 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

1.    Betriebskostenumlage

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 1.254.770,00 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt. Der Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.

 

2.    Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 240.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

 

 

Bgm. Amend hatte Rückfragen zur Rücklage über 700.000,00 € bzw. einer Kreditaufnahme von 300.000,00 €.

 

Herr Rachor erklärte, dass man zum Haushaltsausgleich zugriff auf die Rücklage benötige und diese zudem dem Bauspardarlehen dient.

 

Bgm. Freiburg erläuterte hierzu, dass die Rücklage zur Zwischenfinanzierung bzw. zur Schuldenabsicherung als Gegenposition diene und keine Rücklage im klassischen Sinn sei.

 

Bgm. Amend verwies auf den Schuldenstand der gleichbleibend hoch sei.

 

Nachdem keine weiteren Fragen zum Haushalt gestellt wurden verabschiedete Vors. Wolz die Mitarbeiter der ABW und bedankte sich für die stets gute Zusammenarbeit.


Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Südspessart beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 sowie den Haushaltsplan 2022 mit Anlagen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

17

15

14

1