Sitzung: 10.03.2022 Zweckverbandsversammlung AZV
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Anwesend: 0
Vors. Wolz übergab zu diesem Top dem Kämmerer, Herrn Rachor das Wort.
Herr Rachor gab anhand des Vorberichts einen Überblick zum Haushalt 2022 und stand anschließend für alle Fragen dem Gremium zur Verfügung.
Die Haushaltssatzung stellt sich wie folgt dar:
Den Mitgliedern der Verbandsversammlung wurde der Vorbericht zum Haushalt 2022 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Kämmerer Udo Rachor erläutert den Haushaltsplan für das Jahr 2022.
Haushaltssatzung
des Abwasserzweckverbandes Südspessart, Stadtprozelten
Landkreis Miltenberg
für
das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund der Art 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.704.470 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.086.080 €
ab.
§ 2
Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 300.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1.
Betriebskostenumlage
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 1.254.770,00 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt. Der Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.
2.
Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 240.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Bgm. Amend hatte Rückfragen zur Rücklage über 700.000,00 € bzw. einer Kreditaufnahme von 300.000,00 €.
Herr Rachor erklärte, dass man zum Haushaltsausgleich zugriff auf die Rücklage benötige und diese zudem dem Bauspardarlehen dient.
Bgm. Freiburg erläuterte hierzu, dass die Rücklage zur Zwischenfinanzierung bzw. zur Schuldenabsicherung als Gegenposition diene und keine Rücklage im klassischen Sinn sei.
Bgm. Amend verwies auf den Schuldenstand der gleichbleibend hoch sei.
Nachdem keine weiteren Fragen zum Haushalt gestellt wurden verabschiedete Vors. Wolz die Mitarbeiter der ABW und bedankte sich für die stets gute Zusammenarbeit.
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Südspessart beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 sowie den Haushaltsplan 2022 mit Anlagen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
17 |
15 |
14 |
1 |