Beschluss: Kenntnis genommen

a) Parksituation im Bereich der Pumpstationen

 

In der Verbandssitzung am 24.03.2021 wurde bereits auf die Parksituation im Bereich der Pumpstationen hingewiesen.

Dabei wurde auch erwähnt, dass bei kurzfristigen Reparaturarbeiten incl. auftretender Störfälle an den Pumpwerken in den einzelnen Gemeinden es von enormer Wichtigkeit ist, dass sowohl die Zufahrt als auch das nähere Umfeld dieser Bereiche frei zugänglich sein muss.

 

Seitens der Rückmeldungen durch die Mitarbeiter der ABW ist dieses Problem aber immer noch aktuell, was teilweise dazu führte, dass die mit der Behebung betroffener Mitarbeiter unverrichteter Dinge wieder abziehen mussten.

Unter diesem Aspekt wurden heute nochmals die anwesenden Verantwortlichen der einzelnen Mitgliedsgemeinden um die folgende Vorgehensweise gebeten:

 

Vereinbaren sie mit dem zuständigen Kanalmeister der ABW, Herrn Egon Fiederling einen Ortstermin.

Bei diesen Terminen soll dann gemeinsam nach Lösungen gesucht werden um ein störungsfreies Arbeiten in diesen Bereichen zu gewährleisten.

Wenn gewünscht , nimmt der 1. Vors. ebenfalls gerne an diesen mit der ABW vereinbarten Terminen teil.

Die Lösungen dazu können dann, je nach Gemeinde und Standort der Gewerke, durchaus unterschiedlich ausfallen.

Mögliche Lösungen wäre z.B. Parkverbotsschilder, Kennzeichnungen im Bodenbereich, abschließbare Absperrpfosten um nur einige zu nennen.

Aufgrund der Wichtigkeit wurden nochmals die Verantwortlichen der einzelnen Mitgliedsgemeinden gebeten, kurzfristig und zeitnah dieses Thema anzugehen und umzusetzen.

 

 

b) Zufahrt zu den Pumpwerken in den jeweiligen Verbandsgemeinden

 

Ein weiteres Thema das uns in den letzten Monaten beschäftigte sind die teilweise schlechten Zufahrten zu den einzelnen Pumpwerken in einzelnen Gemeinden.

 

Dabei muss erwähnt werden, dass dem 1. Vors. zu Beginn seiner Amtszeit als Vorsitzender des AZV im Jahr 2014 ein ungeschriebenes Gesetz mit auf den Weg gegeben wurde, wobei jede einzelne Gemeinde innerhalb des Verbandes, unabhängig der Eigentumsverhältnisse, sich für die Qualität der Zufahrten selbst verantwortlich zeigte.

Das heißt, dass sowohl ev. benötigtes Material sowie die Kosten der Arbeitsleistung von den jeweiligen Gemeinden selbst getragen wurden.

 

Aus aktuellem Anlass und der Tatsache, dass Gemeinden auf Nachfrage beim 1. Vors., auch weiterhin so handeln aber einzelne Gemeinden dies so nicht umsetzen, würde ich heute ganz gerne und unbürokratisch die Frage klären lassen, wie man in Zukunft mit solchen Dingen umgehen soll.

 

Dazu passend sicher auch der Umgang mit den Kosten für die Wasserentnahme bei Spülungen der Verbandskanäle durch die ABW oder die vorab angesprochenen Kosten für die Umsetzung der Parksituation im Bereich der Pumpwerke in den einzelnen Gemeinden.

 

In Abwägung aller Vor- und Nachteile bei diesem Thema, gibt es dazu nun Wortmeldungen und Vorschläge der Verbandsräte wie mit diesem Thema in Zukunft umgegangen werden soll?

 

Bgm. Amend bat, das Problem offen anzusprechen bzw. wo genau die Probleme liegen.

 

Bgm. Freiburg erklärte, dass er zu einer Wegwiederherstellung Klärungsbedarf hatte, zwischenzeitlich aber der Bauhof die Arbeiten durchgeführt hat. Er wünsche sich, dass man sich bei Problemen direkt an die Bürgermeister zur kurzfristen Abhilfe melden würde.

 

Vors. Wolz verwies auf die Gemeinde Faulbach mit der eine gute Zusammenarbeit besteht. Im Gegenzug seien immer noch Punkte in Dorfprozelten offen.

 

Es entspannte sich eine kurze Diskussion zwischen Bgmin. Steger und dem 1. Vors. zur Erledigung einiger Zufahrten sowie von Wegen im Privatbesitz.

 

Abschließend kam man im Gremium dahingehend überein, dass jede einzelne Gemeinde innerhalb des Verbandes, unabhängig der Eigentumsverhältnisse, sich für die Qualität der Zufahrten selbst verantwortlich zeigte.

Das heißt, dass sowohl ev. benötigtes Material sowie die Kosten der Arbeitsleistung von den jeweiligen Gemeinden, im Rahmen von Ausbesserungsarbeiten, selbst getragen werden.

 

c) Beschluss aus NÖ-Verbandssitzung

 

Folgender Beschluss wurde in der nicht öffentlichen Verbandssitzung am 20.09.2021 gefasst:

 

Die Verbandsversammlung beschließt, die Sanierung der Ablaufrinne im Nachklärbecken an die Fa. Peters GmbH, Die grünen Stücker 3, 65606 Villmar-Aumengau laut dem Angebot vom 19.08.2021 über 93.950,50 € zu vergeben.

 

 

d) Verteilerschlüssel der Betriebskostenumlage

 

Innerhalb der letzten Verbandssitzung wurde über einen Antrag zur Änderung des Verteilerschlüssels zur Betriebskostenumlage diskutiert und abgestimmt.

Aufgrund des Abstimmungsergebnisses hat man jedoch mehrheitlich entschieden, dass man an dem aktuell verwendeten Abrechnungsschlüssel festhalten wolle.

 

Abrechnung aktuell:

 

Je zur Hälfte an den Einwohnern sowie nach der verkauften Trinkwassermenge in den Gemeinden.

 

Abschließend hatte der 1. Vors. zu diesem Thema zugesagt, bis zur nächsten Verbandssitzung den Abrechnungsschlüssel aus weiteren Abwasserzweckverbänden einzuholen. Hierzu zwei Beispiele aus unterschiedlich großen Zweckverbänden:

 

„Abwasserverband Main-Mömling-Elsava“ – AMME

Umlageschlüssel für die Betriebskostenumlage, Einwohnerzahl zu

70 % und die verkaufte Trinkwassermenge zu 30 %.

 

„Abwasserzweckverband Untere Wertach“   (Raum Augsburg)

Umlageschlüssel für Verbandsaufwendungen werden nach den angeschlossenen Einwohnerwerten verteilt. Basis ist der aktuelle Datensatz unter Zugrundelegung des BSB-5-Wertes, welcher im Zeitraum von max. 5 Jahren zu aktualisieren ist.

 

(Dieser Wert gilt als Schmutzstoffparameter zur Beurteilung der Verschmutzung von Abwasser)

 

Bgm. Amend führte wiederholt aus, dass er diese Verteilung als ungerecht empfinde und kleine Gemeinden in der Abstimmung keine Chance haben. Seiner Ansicht nach zahlen Stadtprozelten 22.000,00 €, Collenberg 11.000,00 und Altenbuch 5.000,00 € zu viel.

 

Verbandsrat Fries verwies auf den bereits abgestimmten Verteilungsschlüssel und bat mit der Sitzung fortzufahren.

 

Bgm. Freiburg verwies darauf auf die Fixkosten zu schauen und diese über die Einwohner umzulegen. Der Fokus sollte dann auf den variablen Kosten liegen.

 

Bgm. Amend bat in diesen Zusammenhang auch auf die Zahlen der Rücklage zu schauen.

 

Vors. Wolz verwies darauf, hierzu da es sich bei diesen Äußerungen um Dinge des Haushalts handelt, in diesem TOP Stellung zu nehmen.

 

 

d) Abschluss einer Elementarversicherung

 

Aufgrund der Empfehlung der Abwasserwerke Wertheim haben wir es ebenfalls für sinnvoll erachtet eine Elementarversicherung für die Kläranlage und die gesamten weiteren Einrichtungen abzuschließen.

Der Versicherungsbetrag beläuft sich dabei auf ca. 2.600,00 €/Jahr bei einer Selbstbeteiligung von 5.000,-€. Erwähnt werden muss hier noch, dass dieser Betrag mit der Bezahlung des Betriebsführungsendgeldes an ABW abdeckt wird. 

 

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass wir in Bezug auf den mit ABW bestehenden Betriebsführungsvertrag einen  Gesprächstermin in Wertheim hatten. Dabei ging es darum, dass aufgrund der Änderung zur gesetzlichen Umsatzsteuerpflicht ab 01.01.2023 einige Änderungen vorgenommen werden sollten.

Über diese möglichen vorgeschlagenen Änderungen werden wir jedoch ausführlich, in einer der nächsten Verbandssitzungen beraten, bevor dann diese Änderungen zum Beschluss gestellt werden sollen.

 

e) Zaunanlage im Bereich der Pumpstation Faulbach

 

Aufgrund div. Probleme im Bereich des Radweges an der Pumpstation Schleuse Faulbach, hatten wir am Fr. den 11.02.2022 einen kurzfristig anberaumten Ortstermin, an dem Vertreter der Gemeinde Faulbach, sowie des AZV/ABW anwesend waren.

Nachdem in diesem Bereich unser in die Jahre gekommener Maschendrahtzaun zur Abgrenzung der Pumpstation immer mehr zur Gefahrenstelle für die vorbeifahrenden Radfahrer wird, haben wir uns diesen Bereich vor Ort gemeinsam angesehen und nach möglichen Lösungen gesucht. Die dabei zuerst angedachte Verschiebung incl. der möglichen Verbreiterung des Radweges in diesem Bereich ist jedoch aufgrund der angrenzenden Grundstücke schwierig und auch unter den bürokratischen Aspekten nicht sinnvoll.

 

Daher haben wir uns in Abstimmung mit allen Anwesenden für die folgende Vorgehensweise entschieden.

 

•ABW holt Angebote über den Austausch des maroden Zaunes in diesem Bereich ein.

 

•Als Zaunvariante soll, wie im hinteren Bereich zur Schleuse, ein Stabgitterzaun angefragt werden.

 

•Höhe der Zaunanlage mit ca. 1,5 m etwas höher als der derzeitige Zaun um ein Übersteigen zu erschweren.

 

•Je nach Angebot könnte danach diese Arbeit in enger Abstimmung mit ABW und der Gemeinde Faulbach ohne vorherigen Verbandsbeschluss aufgrund des finanziellen Budgets des Vorsitzenden beauftragt werden.

 

•Das Ergebnis der Kosten sowie die Umsetzung der Maßnahme würde jedoch, wie bisher geschehen, den Verbandsräten in einer der Verbandssitzungen bekannt gegeben werden.