Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0

 

Nach Art. 5 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) hat der Stadtrat einen Wahlleiter und dessen Stellvertreter zu berufen und dem Landratsamt anzuzeigen.

 

Der Stadtrat beruft

 

-       den ersten Bürgermeister

-       einen weiteren Bürgermeister

-       einen Stellvertreter

-       ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder

-       eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Verwaltungsgemeinschaft

zum Wahlleiter.

 

Außerdem muss aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen werden.

 

Bei den Kommunalwahlen 1996, 2002, 2008, 2014 und 2020 waren Bedienstete der Verwaltungsgemeinschaft zu Gemeindewahlleiter und Stellvertretern berufen worden.

Mit dieser Verfahrensweise wurden gute Erfahrungen gemacht, weil der Wahlleiter dann vor Ort ist und intern schnell reagieren kann. (Es sind viele Unterschriften zu leisten)

 

Die Verwaltung schlägt vor, Herr Eric Jaromin als Abstimmungsleiter und Frau Regina Wolz als dessen Stellvertretung zu bestellen.

 

Des Weiteren ist auch ein Abstimmungslokal zu bestimmen.

 

Für die Urnenabstimmung in Stadtprozelten wird das Alte Rathaus, Hauptstr. 131, vorgeschlagen.

 

Für Neuenbuch steht wieder das ehemalige Rathaus/ Bürgerhaus Neuenbuch, alte Schule, Kirchenweg 1, zur Verfügung.

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt Herr Eric Jaromin zum Abstimmungsleiter und Frau Regina Wolz zu dessen Stellvertretung zu bestellen.

 

Als Abstimmungslokal wird für Stadtprozelten das Alte Rathaus, Hauptstr. 131, 97909 Stadtprozelten festgesetzt.

 

Für Neuenbuch wird das ehemalige Rathaus Neuenbuch, alte Schule, Kirchenweg 1, 97909 Stadtprozelten als Abstimmungslokal bestimmt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0