Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0

Am 11.02.2022 wurden durch die Vertreter des Bürgerbegehrens „STOPP DES GEPLANTEN KINDERGARTENNEUBAUS UND BAU AN EINEM ALTERNATIVSTANDORT"“ eine Unterschriftenliste eingereicht.

Insgesamt wurden 195 Unterschriften eingereicht, wovon 4 Unterschriften ungültig waren. Demnach wurden 191 gültige Unterschriften eingereicht.

 

Gem. Art. 18a Abs. 6 GO muss ein Bürgerbegehren in Gemeinden bis 10.000 Einwohnern von mind. 10 % der Gemeindebürger unterschrieben sein.

Gemeindebürger sind Gemeindeangehörige, welche in der Gemeinde das Recht besitzen, an Gemeindewahlen teilzunehmen (Art. 15 Abs. 2 GO).

 

Zum Abgabetermin 11.02.2022 waren 1.194 Gemeindebürger wahlberechtigt.

 

10% von 1.194 Wahlberechtigten sind abgerundet 119 erforderliche Unterschriften.

 

Bei der formellen und materiellen Prüfung des eingereichten Bürgerbegehrens wurden keine Formfehler festgestellt.

 

Der Stadtrat hat gem. Art. 18a Abs. 8 GO über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens einen Beschluss zu fassen.

 

Möglich wäre auch eine Bürgerbefragung durchzuführen. Diese wäre zur Meinungsabfrage durchaus auch repräsentativ, jedoch ist eine solche Befragung nicht im Gesetz verankert und entfaltet auch keine Sperrwirkung dieses Ergebnisses.

 

Die Verwaltung schlägt vor, das eingereichte Bürgerbegehren vom 11.02.2022 zuzulassen und den Bürgerentscheid mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass der Neubau des Kindergartens Stadtprozelten im bisherigen Außenbereich/ Garten des aktuellen Kindergartengeländes gestoppt wird, die Stadtverwaltung mit allen rechtlichen Mitteln eine Aufhebung der Bauverträge betreibt und stattdessen ein alternativer Standort gesucht und beplant wird?“ durchzuführen.


Nach Art. 18a Abs. 10 GO ist der Bürgerentscheid an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen; der Stadtrat kann die Frist im Einvernehmen mit den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens um höchstens drei Monate verlängern. Das Gremium entscheidet über den Wahlsonntag.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stellt die Zulässigkeit des am 11.02.2022 eingereichten Bürgerbegehrens „Stopp des geplanten Kindergartenneubaus und Bau an einem Alternativstandort"“ fest.

 

Der Bürgerentscheid mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass der Neubau des Kindergartens Stadtprozelten im bisherigen Außenbereich/ Garten des aktuellen Kindergartengeländes gestoppt wird, die Stadtverwaltung mit allen rechtlichen Mitteln eine Aufhebung der Bauverträge betreibt und stattdessen ein alternativer Standort gesucht und beplant wird?“ wird am Sonntag, 22.05.2022 durchgeführt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0