Sitzung: 11.03.2022 Stadtrat Stadtprozelten
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0
Mit Schreiben vom 01.03.2022 ging in der Verwaltung ein
Antrag auf Entscheidung im Stadtrat über einen vom Stadtrat inszenierten
Bürgerentscheid (Ratsbegehren) gemäß Art. 18a Abs.2 GO ein.
Bürgermeister Kroth verlas den Antrag dem Gremium.
Die Verwaltung schlägt vor, das eingereichte Ratsbegehren vom 01.03.2022 zuzulassen und mit der Fragestellung “Sind Sie dafür, dass die Stadt Stadtprozelten die Umsetzung des bereits genehmigten Kindergartenneubaus am geplanten Standort weiterführt und durch zeitnahe Realisierung ein zukunftsfähiges und bedürfnisgerechtes Betreuungsangebot für unsere Kinder sicherstellt?“ gemeinsam mit dem Bürgerbegehren mit der Frage „Sind Sie dafür, dass der Neubau des Kindergartens Stadtprozelten im bisherigen Außenbereich/ Garten des aktuellen Kindergartengeländes gestoppt wird, die Stadtverwaltung mit allen rechtlichen Mitteln eine Aufhebung der Bauverträge betreibt und stattdessen ein alternativer Standort gesucht und beplant wird?“ einen Bürgerentscheid durchzuführen.
Weiterhin ist für den Bürgerentscheid eine Stichfrage für
den Fall zu beschließen, wenn die bei den Bürgerentscheiden 1 und 2 zur
Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise
jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet werden.
Nach Art. 18a Abs. 10 GO ist der Bürgerentscheid an einem Sonntag innerhalb von
drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
durchzuführen; der Stadtrat kann die Frist im Einvernehmen mit den
vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens um höchstens drei Monate
verlängern. Das Gremium entscheidet über den Wahlsonntag.
Stadtrat Weiskopf monierte, die inhaltliche Darstellung im
Antrag. Bei den Bürgern würde durch die Begründung Ängste geschürt werden.
Desweiteren hat Stadtrat Weiskopf mit dem Landratsamt telefoniert und Ihm wurde
versichert, dass die Betreuung im Hinblick auf die auslaufende
Betriebserlaubnis gewährleistet sei.
Stadtrat Schork sah hier keine verbindliche Aussage vom Landratsamt. Die Stadt
sowie die Verwaltung könne sich nicht auf Telefonate stützen.
2. Bgm Adamek informierte außerdem, dass sich bei möglicher Verlängerung der
Betriebserlaubnis jedoch auch die Auflagen ändern können. Es sei nicht sicher, dass diese eingehalten
werden können.
Stadtrat Greulich fragte nach dem im Antrag genannten Parkplatzkonzept. Dieses
sei noch nicht kommuniziert worden.
Stadtrat Piplat merkte an, dass hierrüber in
nichtöffentlicher Sitzung bereits gesprochen wurde.
Bürgermeister Kroth informierte, dass dies aufgrund des Baustopps durch das
Bürgerbegehren nicht zum tragen kam und deshalb noch nicht detailliert dem
Stadtrat wiedergegeben wurde. Dies sei jedoch in der Verwaltung einsehbar.
Stadtrat Weiskopf war der Meinung, mit den Fraktionssprechern und der
Bürgerinitiative wurden gute Gespräche geführt. Leider ohne entscheidenden
Fortschritt, weshalb das Bürgerbegehren nicht zurückgezogen wurde. Mit dem
Ratsbegehren und der Begründung sei eine Verwirrung und Verunsicherung der
Bürger gewollt.
3. Bgm. Johne erläuterte, dass alle Aussagen über Förderungen sowie über die
finanziellen Aspekte der Wahrheit entsprechen und belegbar sind. Man wolle und
werde die Bürger keineswegs mit dem Ratsbegehren verwirren. Desweiteren bat
3.Bgm. Johne darum abzustimmen, da über die Zulässigkeit und nicht den Inhalt
beschlossen wird.
Bgm. Kroth mahnte, das Kindeswohl stehe bei allem an erster Stelle.
Der Stadtrat von Stadtprozelten stellt die Zulässigkeit das am 01.03.2022 eingereichten Ratsbegehren der CSU-Fraktion Stadtprozelten fest.
Das Ratsbegehren mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass die Stadt Stadtprozelten die Umsetzung des bereits genehmigten Kindergartenneubaus am geplanten Standort weiterführt und durch zeitnahe Realisierung ein zukunftsfähiges und bedürfnisgerechtes Betreuungsangebot für unsere Kinder sicherstellt?“ wird mit dem Bürgerbegehren mit der Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass der Neubau des Kindergartens Stadtprozelten im bisherigen Außenbereich/ Garten des aktuellen Kindergartengeländes gestoppt wird, die Stadtverwaltung mit allen rechtlichen Mitteln eine Aufhebung der Bauverträge betreibt und stattdessen ein alternativer Standort gesucht und beplant wird?“
am Sonntag, 22.05.2022 als gemeinsamer Bürgerentscheid durchgeführt.
Der Stadtrat beschließt weiterhin die Festlegung einer Stichfrage mit folgendem Wortlaut: „Werden die bei den Bürgerentscheiden 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten?“
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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