Sitzung: 24.03.2022 Stadtrat Stadtprozelten
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 0
Bgm. Kroth übergab dem Kämmerer Herrn Rachor das Wort zur Haushaltsvorstellung:
Den Stadtratsmitgliedern wurden zur Vorbereitung ein Entwurf des Haushaltsplans mit mittelfristiger Finanzplanung 2023 bis 2025, der Vorbericht zum Haushaltsplan 2022 sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes über das Ratsinformationssystem bereitgestellt.
Die Vorlage des überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzepts hat bis Ende März 2022 über das Landratsamt Miltenberg an die Regierung von Unterfranken zu erfolgen.
Die Haushaltssatzung lautet wie folgt:
Haushaltssatzung
der Stadt
Stadtprozelten
Landkreis
Miltenberg
für
das
Haushaltsjahr 2022
Auf Grund der Art. 63 ff
der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Stadtprozelten folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit
festgesetzt;
er
schließt
im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit
3.735.712 €
und
im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit
2.510.736 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden keine festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1)
Grundsteuer
a)
Für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 390 v.H.
b)
Für
die Grundstücke (B) 360
v.H.
2)
Gewerbesteuer 380
v.H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach
dem Haushaltsplan wird auf 600.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Kämmerer Rachor verwies auf die Vorberatung im Finanzausschuss am 15.03.
Stadtrat Zöller fragte nach, woran sich die Mindestzuführung orientiert.
Herr Rachor erklärte, dass die Mindestzuführung die ordentliche Tilgung abdeckt.
Weiterhin regte Stadtrat Zöller an sich über die freiwilligen Leitungen Gedanken zu machen und sich auf die Pflichtaufgaben zu konzentrieren. Besonders legte er sein Augenmaß auf die Stelle Bücherei / Touristik.
Zudem bemängelte er die Rissesanierung in Neuenbuch.
Bgm. Kroth erklärte, dass die Rissesanierung noch nicht abgeschlossen sei und man auf besseres Wetter warte.
Stadtrat Greulich erkundigte sich nach dem Fluss der Stabilisierungshilfe.
Kämmerer Rachor erklärte, dass diese von einem Verteilerausschuss in München vergeben wird und diese im Haushalt nicht eingerechnet wird. Er merkte an, dass man in München Einsparmöglichkeiten bzw. Einnahmenerhöhungen immer gerne sieht.
Bezüglich des Projektes Ortsumfahrung mit Hochwasserschutz führte 2. Bgm. Adamek aus, dass die Finanzierung noch offen sei. Vorrangig sei es Baurecht zu erhalten.
Stadtrat Piplat unterstütze dies auch als Ansatzpunkt für den Erhalt einer Finanzierung.
Es entstand eine kurze Diskussion über evtl. Finanzierungsmöglichkeiten auch im Hinblick auf die Entwicklung der Baupreise.
Kämmerer Rachor merkte an, dass der Haushalt bis 2025 ausgereizt sei.
Im Anschluss gaben die Fraktionen ihre Stellungnahmen zum Haushalt 2022 ab.
Die Stellungnahmen liegen der Sitzungsniederschrift im Einzelnen bei.
Stadtrat Greulich bat die freiwilligen Leistungen im Auge zu behalten ebenso wie eine Pacht für den Bogenparcours.
2. Bgm. Adamek merkte an, dass die Evaluierung noch offen sei und die Pachtfreiheit als Anschubfinanzierung zur Unterstützung des Tourismus gedacht sei.
Stadtrat Schork bat die Summe zu bedenken und den Effekt auf den Haushalt.
Stadtrat Greulich sprach den Schlepper für den Bauhof an.
Bgm. Kroth erklärte, dass der Schlepper in der nächsten Sitzung auf der Tagesordnung stehe.
Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt den vorgelegten Haushaltsplan sowie die Finanzplanungsjahre 2023 bis 2025 und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022.
Er nimmt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zur Kenntnis und bekräftigt auch weiterhin die Selbstbeschränkung nur für notwendige Pflichtaufgaben Darlehen aufzunehmen.
Der Stadtrat verpflichtet sich im Jahr 2022 dazu, dass das Verhältnis von Kreditaufnahme zur ordentlichen Tilgung innerhalb des Haushalts zuzüglich der Verbindlichkeiten bzw. Betätigungen außerhalb des Haushalts einschließlich der Beteiligungen ohne Haftungsbeschränkung bzw. mit bestehender Verlustausgleichs- bzw. Beitragsverpflichtung bei maximal 100 % liegt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
12 |
11 |
1 |