Sitzung: 08.04.2022 Schulverbandsversammlung
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Anwesend: 0
Haushaltssatzung
des
Schulverbandes
Faulbach
Landkreis
Miltenberg
für
das Haushaltsjahr
2022
Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen
Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die
kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO)
erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 985.700
Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und
Ausgaben mit 1.504.100 Euro
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 650.000 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden nicht festgesetzt.
§ 4
Betriebskostenumlage
1.
Der
durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung
von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll)
wird auf 779.440,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf
die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).
2.
Für
die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
Stand vom 01. Oktober 2021 auf 241 Verbandsschüler festgesetzt.
3.
Die
Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 3.234,19 Euro festgesetzt.
Investitionsumlage
1.
Der
durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung
von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll)
wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf
die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).
2.
Für
die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
Stand vom 01. Oktober 2021 auf 241 Verbandsschüler festgesetzt.
3.
Die
Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 124,48 Euro festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
4 |
3 |
3 |
0 |