Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Anwesend: 0

Den Verbandsräten wurden vorab zur Vorbereitung der Haushaltsplan 2022 sowie der Vorbericht zum Haushaltsplan 2022 übermittelt.

 

 

Haushaltssatzung

des

Schulverbandes Faulbach

Landkreis Miltenberg

für

das Haushaltsjahr 2022

 

Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit         985.700  Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                    1.504.100  Euro

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 650.000  Euro festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Betriebskostenumlage

 

1.    Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 779.440,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

2.    Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2021 auf 241 Verbandsschüler festgesetzt.

3.    Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 3.234,19 Euro festgesetzt.

 

Investitionsumlage

 

1.    Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).

2.    Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2021 auf 241 Verbandsschüler festgesetzt.

3.    Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 124,48 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  800.000 Euro festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft

 

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

4

3

3

0