Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Nach den Ausführungen der Bauverwaltung der VG wurde der Bauantrag bereits mehrfach behandelt. Gegenüber den bisherigen Planunterlagen wurden die Außenmaße, die –Ansicht und Dachüberstände geändert. Im hinteren Teil wurden Stützmauern errichtet.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB und ist privilegiert gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben des Herrn Leimeister Thomas, Leichgasse 19, 97901 Altenbuch zur Tektur zum Neubau einer Gerätehalle und Errichtung von Stützmauern auf dem Grundstück Fl. Nr. 2159, Gemarkung Unteraltenbuch zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

10

10

0