Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4, Anwesend: 0

Hierzu hat bereits der Stadtrat in seiner Sitzung am 27.02.2020 seine Zustimmung erteilt.

 

Zwischenzeitlich hat eine Vorvermessung durch das Vermessungsamt Klingenberg stattgefunden. Deshalb haben sich die Fl.Nr. noch geändert (Teilflächenvermessungen etc.).

 

Hierzu musste nochmals zugestimmt werden: 20.05.2021 bzw. Dorfprozelten: 08.06.2021.

 

Bei der Vorlage im Landratsamt ist nun aufgefallen, dass die Beschlüsse immer noch nicht deckungsgleich sind, da bei der Grundstücksaufstellung vom Vermessungsamt eine Fl.Nr. nicht richtig aufgelistet wurde.

 

Deshalb muss nochmals erneut ein deckungsgleicher Beschluss gefasst werden.

 


Der Beschluss des Stadtrates vom 20.05.2021 wird aufgehoben.

 

Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt der Verlegung der Gemarkungsgrenze am Sellbach in Richtung Dorfprozelten entlang der westlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nr. 2089, 2090, 2091, 2090/5, 2092, 2093, 2181, 3678/8 und 3678/28, Gemarkung Dorfprozelten zu. Die vorgenannten Grundstücke sollen in das Gemeindegebiet der Stadt Stadtprozelten übergehen.  

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag beim Landratsamt Miltenberg zu stellen.

                                                


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

8

4