Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgm. Kroth gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Mit anhängender  E-Mail beantragt der DJK-TSV Stadtprozelten die Erteilung einer neuen wasserrechtlichen Erlaubnis im bisher erlaubten Umfang für die Brunnen auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 676 und 439 der Gemarkung Stadtprozelten.

 

Mit Bescheid vom 20.08.2011, i.d.F. des Bescheids vom 09.12.2011, wurde dem DJK-TSV Stadtprozelten eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für die Grundwasserentnahme aus den beiden oben genannten Brunnen zur Bewässerung der Sportplätze erteilt. Die Erlaubnis war bis zum 15.02.2022 befristet. Zwischenzeitlich wurde die Befristung mit Schreiben vom 15.02.2022 auf 31.12.2022 geändert.

Die maximal erlaubte Entnahmemenge liegt bei je 100 m³ pro Jahr.

 

Im Anhang senden wir Ihnen die Antragsunterlagen für die wasserrechtliche Erlaubnis aus dem Jahr 2001 sowie eine Aufstellung der Wasserentnahmemengen der letzten Jahre mit.

 

Wir bitten um Mitteilung bis zum 31.08.2022, ob und unter welchen Auflagen mit der Erteilung der beantragten wasserrechtlichen Erlaubnis Einverständnis besteht.

 

Seitens des WZV (technischer Betrieb) bestehen keine Einwände.

 

Stadtrat Zöller erkundigte sich, ob die Schüttung der Brunnen ausreichend seien und ob die DJK/TSV den Grundwasserspiegel mist.

 

Bgm. Kroth erklärte, dass die Brunnen in Mainnähe durch Grundwasser gespeist seien und sich nicht auf die Trinkwasserversorgung auswirken.

 

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Antrag der DJK-TSV Stadtprozelten auf Erteilung einer neuen wasserrechtlichen Erlaubnis im bisher erlaubten Umfang für die Brunnen auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 676 und 439 der Gemarkung Stadtprozelten zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0