Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Anwesend: 0

Bgm. Kroth gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Überplanmäßige Ausgaben sind nach Art. 66 Abs. 1 Gemeindeordnung nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, ist darüber Beschluss zu fassen.

Nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c der Geschäftsordnung für den Stadtrat Stadtprozelten kann der 1. Bürgermeister bis zu einem Betrag von 3.500 € im Einzelfall die Entscheidung hierüber selbst treffen, darüber hinaus ist der Stadtrat hierfür zuständig.

 

Im Jahr 2021 kam es zu folgenden erheblichen überplanmäßigen Ausgaben, über die bisher kein Beschluss gefasst wurde:

 

Haushaltsstelle 0.1300.4090 „Ehrenamtliche Tätigkeit Feuerwehr Stadtprozelten“

 

An Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten der Feuerwehr Stadtprozelten waren 2021 Ausgaben in Höhe von 6.000 € veranschlagt, tatsächlich sind 16.726,93 € verausgabt worden. Die überplanmäßigen Ausgaben betragen somit 10.726,93 €. Die Überschreitung ist größtenteils auf eine Lohnfortzahlung aufgrund eines Unfalls eines Feuerwehrmanns während einer Atemschutzträgerübung zurückzuführen. Hier mussten 8.455,52 € an dessen Arbeitgeber geleistet werden. Des Weiteren fielen 2.319,74 € an Lohnfortzahlungen für die im Katastrophengebiet Ahrtal eingesetzten Feuerwehrleute an.

 

Haushaltsstelle 0.6100.6550 „Städtebauliche Beratung“

 

Für die städtebauliche Beratung waren 2021 Ausgaben in Höhe von 25.000 € veranschlagt, tatsächlich sind 34.959,57 € verausgabt worden. Die überplanmäßigen Ausgaben betragen somit 9.959,57 €. Dabei sind allein für das Allianzmanagement 23.111,60 € an Kosten entstanden. Die übrigen Kosten für städtebauliche Beratungen sind abhängig vom Beratungsbedarf u. a. von sanierungswilligen Bürgerinnen und Bürgern und lassen sich somit nur schwer abschätzen.

 

Haushaltsstelle 0.6700.6300 „Strombezug Straßenbeleuchtung“

 

Hier waren 2021 Mittel in Höhe von 15.000 € veranschlagt, tatsächlich mussten 21.500,18 € verausgabt werden. Es sind somit überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 6.500,18 € entstanden. Die Abrechnung für den Zeitraum 2019/2020 erfolgte erst 2021, weshalb Nachzahlungen fällig wurden, die das Vorjahr betrafen. Am Kwh-Verbrauch hat sich zum Vorjahr dagegen kaum etwas geändert.

 

Haushaltsstelle 0.7501.6369 „Sonstige Dienstleistungen durch Dritte, Ruheforst“

 

Hier waren 2021 Mittel in Höhe von 94.000 € veranschlagt, tatsächlich mussten 133.495,56 € verausgabt werden. Es sind somit überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 39.495,56 € entstanden. Diese Kosten sind u. a. abhängig von der Anzahl der Bestattungen. Den Mehrausgaben stehen daher auch Mehreinnahmen bei 0.7501.1141 gegenüber.

 

Haushaltsstelle 0.8800.5400 „Bewirtschaftungskosten Allg. Gebäude“

 

Hier waren 2021 Mittel in Höhe von 20.000 € veranschlagt, tatsächlich mussten 24.238,09 € verausgabt werden. Es sind somit überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 4.238,09 € entstanden. Hierunter werden u. a. die Stromgebühren gebucht, für die wie bei der Straßenbeleuchtung noch Nachzahlungen für den vorherigen Zeitraum anfielen.

 

Haushaltsstelle 1.0600.9401 „Anbau Altes Rathaus Stadtprozelten, Baukosten“

 

Im Haushalt 2021 waren für die Maßnahme „Anbau Altes Rathaus Stadtprozelten“ 30.000 € an Mitteln veranschlagt, tatsächlich sind jedoch 63.172,84 € an Kosten angefallen.

 

Haushaltsstelle 1.0600.9491 „Anbau Altes Rathaus Stadtprozelten, Baunebenkosten“

 

Im Haushalt 2021 waren für die Maßnahme „Anbau Altes Rathaus Stadtprozelten“ 0 € für Baunebenkosten veranschlagt, tatsächlich fielen jedoch noch 10.006,06 € an Kosten an.

 

Haushaltsstelle 1.4640.9350 „Bewegl. Sachen des Anlagevermögens Kindergarten“

 

Dem Ansatz von 1.000 € stehen Ausgaben in Höhe von 11.964,59 € gegenüber, 9.490.25 € entfielen davon auf die Beschaffung von Luftfiltergeräten zur Bekämpfung der Pandemie, welche zur Hälfte vom Freistaat Bayern bezuschusst wurden.

 

Haushaltsstelle 1.6100.9320 „Grunderwerb Ortsumgehung“

 

Der 2020 im Rahmen der Ortsumgehung beschlossene Grunderwerb, welcher mit 7.369,80 € in 2021 kassenwirksam wurde, war nicht veranschlagt.

 

Haushaltsstelle 1.6300.9400 „Anlage Ökokonto“

 

Die Ausgaben für das Ökokonto waren ursprünglich erst für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 40.000 € vorgesehen und wurden 2021 vorgezogen. Es fielen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 48.669,54 € an.

 

Haushaltsstelle 1.8800.9350 „Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens DGH Neuenbuch“

 

Der Ansatz betrug 5.000 €, tatsächlich wurden aufgrund der ursprünglich nicht vorgesehenen Beschaffung einer Küche 18.505,12 € verausgabt. Die überplanmäßigen Ausgaben betragen damit 13.505,12 €.

 

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt war durch das Gesamtdeckungsprinzip (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 KommHV-Kameralistik) gegeben.

Den Ansatzüberschreitungen standen insgesamt höhere Unterschreitungen der Haushaltsansätze gegenüber.

 

 

Stadtrat Weiskopf und Stadtrat Zöller baten um eine Bestandsaufnahem der Stromkosten um diese im Auge zu behalten bzw. Schwachstellen zu erkennen. Er erkundigte sich, ob es zu einem höheren Verbrauch gekommen sei.

 

Der Kämmerer Rachor erklärte, dass es sich um Nachzahlungen handelt und der Stromverbrauch insgesamt nicht auffällig war.

 

Stadträtin Götz frage nach der erneuten Beschlussfassung von einigen Punkten, die bereits im Gremium beschlossen wurden.

 

Herr Rachor erklärte, dass die überplanmäßigen Ausgaben explizit im Beschluss genannt werden müssen.

 

Stadtrat Zöller erkundigte sich nach der Überschreitung des Ökokontos von 50 auf 60.000,00 €.

 

2. Bgm. Adamek erklärte, dass der Kostenansatz auf einen Kostenvoranschlag gebildet wurde, die Bauausführung aber höher ausfiel.

 

Stadtrat Zöller monierte in diesem Zusammenhang, dass man ortsansässige Firmen durch falsche Ausschreibungen und Papierwerk verprelle und deshalb keine guten Angebote mehr bekommt.

 

Bgm. Kroth führte aus, dass man an die Ausschreibungsvorgaben gebunden sei.

 

Stadträtin Markert erkundigte sich nach den Ausfallkosten der FFW bzw. ob nicht die Versicherung dafür aufkomme.

 

Herr Rachor bestätigte dies, allerdings müsse die Stadt die Kosten vorhalten und bekommt diese dann erstattet.


Der Stadtrat genehmigt die vorstehenden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insg. 194.608,28 €.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

7

4