Sitzung: 23.06.2022 Stadtrat Stadtprozelten
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0
Bgm. Kroth gab die Stellungnahme der
Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:
Im Rahmen der Vermögensbuchführung, deren
Ergebnisse in die Gebührenkalkulation der Stadt einfließen, ist auch über die
Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes zu befinden.
Der Gesetzgeber lässt den Kommunen hierbei
einen weiten Spielraum. Es wird als Rahmen lediglich vorgegeben, dass der
Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals sich an einem mehrjährigen
Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren soll (VV Nr. 6 zu § 12
KommHV-Kameralistik).
Der Zinssatz für die Berechnung der
kalkulatorischen Zinsen stellt dabei den Gegenwert für die entgangene
anderweitige Nutzung des Eigenkapitals dar und soll auch die Effektivzinsen der
für die Anschaffung anteilig aufgewendeten Fremdmittel decken.
Bisher wurde der kalkulatorische Zinssatz
vom Fachbüro Dr. Schulte | Röder, welches die Vermögensbuchführung für die
Stadt erledigt, vorgeschlagen und von der Verwaltung übernommen. Das Büro
orientierte sich hierbei an den jährlich in der „Gemeindekasse“
veröffentlichten Umlaufrenditen inländischer Schuldverschreibungen. Es wird
dabei das Mittel zwischen dem Durchschnitt der letzten 20 Jahre und der letzten
30 Jahre herangezogen. Stellt sich eine Veränderung zum Vorjahr ein, wird empfohlen,
den Zinssatz um 25 Basispunkte nach oben bzw. unten festzulegen.
Nach der aktuellen Veröffentlichung für 2021
betrug die Umlaufrendite für den gesamten Durchschnitt der Umlaufrenditen insg.
für alle Laufzeiten 4,4 Prozent, der Durchschnitt der letzten 20 Jahre 2,0
Prozent und der Durchschnitt der letzten 30 Jahre 3,3 %. Dies ergibt ein Mittel
von 2,65 %. Vorgeschlagen wird von Büro Dr. Schulte | Röder ein Zinssatz von
2,75 %.
2020 lagen die Werte bei 4,4 % für den
gesamten Durchschnitt, 2,3 % für den Durchschnitt der letzten 20 Jahre, 3,6 %
für den Durchschnitt der letzten 30 Jahre. Ergibt ein Mittel von 2,95 %,
angewandt wurden 3,00 %.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass
sich eine Änderung des Zinssatzes um 10 Basispunkte um ca. 1.800 € auf die
Verzinsung insg. und auf die Abwassergebühr um ca. 0,034 €/cbm auswirkt.
Bei der Wassergebühr wirkt sich eine
Änderung in dieser Größenordnung kaum aus (0,003 €/cbm), da hier nur geringe
kalkulatorische Zinsen anfallen.
Nachdem der kalkulatorischen Zinssatz nicht
ganz unerheblich die künftigen Gebühren beeinflusst, sollte der Stadtrat über
die Festlegung des Zinssatzes entscheiden.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die
Anpassung der Gebühren wie bisher an die veröffentlichten Umlaufrenditen vorzunehmen,
um die Gebührenkalkulation weiterhin transparent und rechtssicher zu gestalten.
Der Stadtrat beschließt, den
kalkulatorischen Zinssatz für Zwecke der Vermögensbuchführung wie bisher
jährlich an den Umlaufrenditen inländischer Schuldverschreibungen im Mittel des
20- bzw. 30-jährigen Durchschnitts anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u.
Stimmbe-rechtigt |
für den
Be-schluss |
gegen den
Be-schluss |
13 |
11 |
11 |
0 |