Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgm. Kroth gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Im Rahmen der Vermögensbuchführung, deren Ergebnisse in die Gebührenkalkulation der Stadt einfließen, ist auch über die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes zu befinden.

Der Gesetzgeber lässt den Kommunen hierbei einen weiten Spielraum. Es wird als Rahmen lediglich vorgegeben, dass der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals sich an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren soll (VV Nr. 6 zu § 12 KommHV-Kameralistik).

 

Der Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen stellt dabei den Gegenwert für die entgangene anderweitige Nutzung des Eigenkapitals dar und soll auch die Effektivzinsen der für die Anschaffung anteilig aufgewendeten Fremdmittel decken.

 

Bisher wurde der kalkulatorische Zinssatz vom Fachbüro Dr. Schulte | Röder, welches die Vermögensbuchführung für die Stadt erledigt, vorgeschlagen und von der Verwaltung übernommen. Das Büro orientierte sich hierbei an den jährlich in der „Gemeindekasse“ veröffentlichten Umlaufrenditen inländischer Schuldverschreibungen. Es wird dabei das Mittel zwischen dem Durchschnitt der letzten 20 Jahre und der letzten 30 Jahre herangezogen. Stellt sich eine Veränderung zum Vorjahr ein, wird empfohlen, den Zinssatz um 25 Basispunkte nach oben bzw. unten festzulegen.

 

Nach der aktuellen Veröffentlichung für 2021 betrug die Umlaufrendite für den gesamten Durchschnitt der Umlaufrenditen insg. für alle Laufzeiten 4,4 Prozent, der Durchschnitt der letzten 20 Jahre 2,0 Prozent und der Durchschnitt der letzten 30 Jahre 3,3 %. Dies ergibt ein Mittel von 2,65 %. Vorgeschlagen wird von Büro Dr. Schulte | Röder ein Zinssatz von 2,75 %.

 

2020 lagen die Werte bei 4,4 % für den gesamten Durchschnitt, 2,3 % für den Durchschnitt der letzten 20 Jahre, 3,6 % für den Durchschnitt der letzten 30 Jahre. Ergibt ein Mittel von 2,95 %, angewandt wurden 3,00 %.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass sich eine Änderung des Zinssatzes um 10 Basispunkte um ca. 1.800 € auf die Verzinsung insg. und auf die Abwassergebühr um ca. 0,034 €/cbm auswirkt.

Bei der Wassergebühr wirkt sich eine Änderung in dieser Größenordnung kaum aus (0,003 €/cbm), da hier nur geringe kalkulatorische Zinsen anfallen.

 

Nachdem der kalkulatorischen Zinssatz nicht ganz unerheblich die künftigen Gebühren beeinflusst, sollte der Stadtrat über die Festlegung des Zinssatzes entscheiden.

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Anpassung der Gebühren wie bisher an die veröffentlichten Umlaufrenditen vorzunehmen, um die Gebührenkalkulation weiterhin transparent und rechtssicher zu gestalten.

 


Der Stadtrat beschließt, den kalkulatorischen Zinssatz für Zwecke der Vermögensbuchführung wie bisher jährlich an den Umlaufrenditen inländischer Schuldverschreibungen im Mittel des 20- bzw. 30-jährigen Durchschnitts anzupassen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0