Beschluss: Kenntnis genommen

a) Rückzahlung ABW

 

Das Schreiben der Abwasserbeseitigung Wertheim vom 21.03.2022 wurde dem Gremium im Wortlaut zur Kenntnis gegeben.

 

Die Rückzahlung über 35.000,00 € bezieht sich, wie im Schreiben erwähnt, auf den bestehenden Betriebsführungsvertrag.

Was letztendlich aber noch viel höher honoriert werden muss, ist die Tatsache, dass uns ABW bei allen fachlichen Fragen und den vielen damit verbundenen Stunden ihrer beschäftigten Personen nicht noch zusätzlich in Rechnung stellt.

 

b) Würdigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022

 

Das Schreiben vom 22.03.2022 vom LRA wurde dem Gremium im Wortlaut zur Kenntnis gegeben:

 

In der Haushaltssatzung ist eine Kreditaufnahme von 300.000,- € festgesetzt. Die Kreditaufnahme ist genehmigungspflichtig.

 

Der Schuldenstand betrug Anfang 2022, 4.163.670 €. Nach den Angaben im Haushaltsplan ist der genehmigte Kredit in 2021 in Höhe von 150.000 € nicht aufgenommen worden. Die Investitionen haben sich wohl verschoben. Bei einer geplanten Kreditaufnahme von 300.000 € und einer geplanten Tilgung von 299.080 € beträgt der Schuldenstand Ende 2022 voraussichtlich 4.164.590 €.

 

Der Zweckverband hatte in 2015 ein  Darlehen mit Festzins über 2.200.000 € aufgenommen. Das Darlehen ist 8 Jahre tilgungsfrei. Der Kredit soll zum 30.10.2023 durch Einmalzahlung getilgt werden. Hierzu ist ein Bausparvertrag über 2.200.000 € abgeschlossen worden, der zu dem genannten Zeitpunkt fällig werden soll. Mit der Bausparsumme soll der Kredit getilgt werden.

 

In den Bausparvertrag zahlt der Zweckverband im Jahr 2022, 

135.000 € ein. Der Kontostand einschließlich der Zinsen wird als Rücklage geführt. Zum 31.12. 2021 lag der Kontostand bei 696.598,13 €. In 2023 ist nochmals eine letzte Zahlung in den Bausparvertrag in Höhe von 47.000 € vorgesehen. Dem Schuldenstand Ende 2021 von 4.164.590 € steht daher eine Rücklage in  Form des Bausparvertrages in Höhe von 696.598,13 € gegenüber.

 

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt reicht im Haushaltsjahr und im Finanzplanungszeitraum aus um die ordentliche Tilgung und in 2022 und 2023 auch die Einzahlung in den Bausparvertag zur decken. In 2023 bis 2025 sind nach dem Finanzplan nur wenige Investitionen geplant. Weitere Kreditaufnahmen sind daher nicht vorgesehen.

 

Der Haushalt ist ausgeglichen.

 

Haushaltsrechtlich bestehen daher keine Einwände gegen die Genehmigung der Kreditaufnahme von 300.000 € und gegen den Haushalt 2022

 

c) Beschlüsse aus NÖ-Verbandssitzung

 

Folgende Beschlüsse wurden in der nicht öffentlichen Verbandssitzung am 10.03.2022 gefasst:

 

-     Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, die Rechtsanwälte Reinhard-Kober-Großkinsky mit der anwaltlichen Vertretung in div. rechtlichen Angelegenheiten des AZV zu beauftragen. Der 1. Vorsitzende wird ermächtigt, die entsprechenden Vereinbarungen zu unterzeichnen.

 

-     Der AZV-Südspessart schließt die vorliegende Vereinbarung zur Einrichtung eines Cash-Pool ab. Die Kasse der VG Stadtprozelten wird ermächtigt, gemäß dieser Vereinbarung die Liquidität des AZV Südspessart entsprechend der Vereinbarung zum Cash-Pool zu verwalten.

 

-     Die Verbandsversammlung erklärt sich bereit, eine Rangrücktrittserklärung zu Gunsten der Bayernwerk AG zu gegebener Zeit abzugeben. Der 1. Vorsitzende wird ermächtigt, den Rangrücktritt zu vollziehen.

 

d) Entsorgung div. Abfälle auf der Kläranlage

 

Im September 2021 hatte der Vors. Wolz berichtet, dass  innerhalb einer Besprechung zwischen dem AZV und mehreren Mitarbeitern von ABW auch über die Entsorgung des auf der Kläranlage stehenden alten Containers sowie weiterer, nicht mehr benötigter Dinge gesprochen wurde. Dabei wurde auch über den weiteren Werdegang informiert.

 

Der angesprochene Container wurde zwischenzeitlich von der Fa. Mehring zur Entsorgung abgeholt. Entsorgt wurden neben dem Container und weiterem Altschrott auch diverser Müll, den die Firma für uns kostenpflichtig entsorgen musste. Diese Kosten wurden preislich gegengerechnet.

Für die Entsorgung von Altholz, Bauschutt und sonstigen Baustellenabfällen wurden uns Kosten in Höhe von 121,13 € in Rechnung gestellt.

Im Gegenzug bekamen wir für den für die Firma Mehring verwertbaren Schrott eine Gutschrift in Höhe von 699,20 €.

 

Bedeutet letztendlich für uns ein Betrag auf der Habenseite von 578,07 €

 

e) Zaunanlage im Bereich der Pumpstation Faulbach

 

Zu diesem Thema hatte der Vors. Wolz in der letzten Verbandssitzung berichtet. Dabei hatte er auch mitgeteilt, dass wenn sich die Kosten des Angebots im finanziellen Budget des Vorsitzenden befinden, man dies in enger Abstimmung mit ABW auch ohne Verbandsbeschluss beauftragen werde. Das Ergebnis der Kosten sowie die Umsetzung der Maßnahme werde man, wie bisher geschehen, den Verbandsräten innerhalb der Verbandssitzung bekannt geben.

Nachdem seitens der anwesenden Verbandsräte keine Einwände gegen diese Vorgehensweise geäußert wurden, hat man dieses Thema, wie vorgetragen weiterverfolgt.

 

Dazu kann heute berichtet werden, dass der Auftrag zu einem Angebotspreis von 5.007,42 € an die Fa. Zaun u. Sicherheit GmbH aus Marktheidenfeld vergeben wurde. In diesem Preis enthalten sind die folgenden Leistungen.

 

-   Demontage und Entsorgung der alten Zaunanlage

-   Material und Montagekosten der neuen Zaunanlage incl. einer einflügeligen Türe

 

Nach Auskunft der Fa. Zaun und Sicherheit wurde uns ein Montagetermin für Anfang August zugesagt.

 

f) Sachbeschädigung an der Pumpstation in Dorfprozelten

 

Bei ihren regelmäßigen Arbeiten an den Pumpstationen des Verbandes haben die MA der ABW die Sachbeschädigung am Gebäude der Pumpstation in Dorfprozelten festgestellt.  Dabei wurden mehrere Glasbausteine am Gebäude so beschädigt, dass man diese als Ganzes austauschen müsste.

 

Die festgestellte Sachbeschädigung wurde noch am gleichen Tag der Polizei gemeldet. Dieser Schaden wurde von der Polizei aufgenommen und auch offiziell zu Anzeige gebracht.

Der Tatzeitpunkt konnte auf den 06. bis zum 12.04.2022 eingegrenzt werden.

Ferner wurde dies auch nochmals im Mittteilungsblatt mit Bildern veröffentlicht und dabei die Bevölkerung um Mithilfe bei der Aufklärung gebeten.

 

Mit Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 02.06.2022 wurde  nun folgendes mitgeteilt:

Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, weil der Täter bisher nicht ermittelt werden konnte. Sollte der Täter im Verlauf weiterer Ermittlungen bekannt werden, so erhalten wir Mitteilung.

 

Da der Verband versicherungstechnisch nicht gegen solche Schäden abgesichert ist, können wir die Kosten der Schadensbehebung nicht weitergeben und haben diese daher selbst zu tragen.

In diesem Zusammenhang und zur Beseitigung des Schadens an den Glasbausteinfenstern, hat man sich in enger Abstimmung mit ABW auf die folgende Vorgehensweise verständigt.

 

Ausbau der kompletten Glasbausteine am Gebäude. Die dabei entstehende Gebäudeöffnung soll als Ganzes zugemauert und farblich sandsteinfarben verputzt werden.

Hierzu gilt es nun noch die nötigen Angebote einzuholen, bevor wir die Arbeiten je nach Kostenaufwand mit oder ohne Verbandsbeschluss vergeben können.

 

Bgm. Amend fragte nach, ob die Glasbausteine auch eine Lüftungsfunktion hatten.

 

Vors. Wolz erklärte, dass dies mit Absprache der ABW nicht notwendig sei.

 

g) Entsorgung des Aushubs unseres stillgelegten Schlammpolders

 

Im Zuge der Entsorgung für unser Material des ehemaligen Schlammpolders hat der 1. Vors. sich beim Institut Dr. Nuss, nach einem längeren Telefonat dazu entschieden, dieses mit der Entnahme einer Bodenprobe sowie der Untersuchung nach der Bundesbodenschutzverordnung zu beauftragen.

Noch am gleichen Tag wurde der Auftrag bestätigt und ein zeitnaher Termin der Probenentnahme zugesagt.

 

Dieser fand dann am 30.03.2022, nachdem man die Abdeckung des Materials entfernte, in der Kläranlage statt.

Mit Schreiben vom 19.04.2022 wurde das Ergebnis schriftlich übermittelt. Die Untersuchung nach der Bundes-Bodenschutzverordnung ergab hierbei überhöhte Werte der Parameter Kupfer und Zink.

Der Rechnungsbetrag der Untersuchung durch das Institut Dr. Nuss beläuft sich auf 304,76 € und wurde zwischenzeitlich angewiesen.

 

Im Zuge der Entsorgung, durch mögliche Firmen, hat der Vors. Wolz dann weitere Telefonate geführt.

Aktuell hat der Vors. Wolz nun auch ganz offiziell eine Angebotsanfrage bei BSR Bodensanierung Recycling GmbH in Ingolstadt gestellt.

 

Als Angaben der Entsorgung wurden die folgenden Daten übermittelt.

-   Menge ca. 100 m³

-   Belastungsangaben und sonstige Infos zum Aushub siehe beigefügtem Protokoll der Probenentnahme vom 30.03.2022

-   Entsorgung incl. Abholung und Ladevorgang durch die Entsorgungsfirma (Rundum-sorglos-Paket)

 

Zwischenzeitlich gab es dazu ein weiteres Telefonat mit der Bitte, um weitere Fotos vom zu entsorgenden Material.

Diese wurden zwischenzeitlich vom Vors. Wolz gemacht und der Firma per Mail zugesandt.

 

Sollte es in dieser Angelegenheit Neuigkeiten geben, werden wir die Verbandsräte zeitnah und ausführlich darüber in Kenntnis setzen.

 

Bgm. Amend schlug vor, ein weiteres Angebot bei der Verbrennung in Würzburg einzuholen, dort habe man sicherlich noch Kapazitäten.

 

Verbandsrat Zöller erkundigte sich nach dem Grund für die erhöhten Werte.

 

Vors. Wolz führte aus, dass diese Werte wohl noch aus Altlasten aus der früheren Galvanisierung herrühren.

 

h) Stromanschluss für Gemeinde Dorfprozelten vom AZV-Gelände

 

Hierzu gab es einen E-Mail Schriftverkehr zwischen der Bürgermeisterin der Gemeinde Dorfprozelten Fr. Steger und dem Bürgermeister der Stadt Stadtprozelten, bei dem nach meinem Kenntnisstand auch die restlichen Bürgermeister des Südspessarts in Cc gesetzt waren.

Anhand des bekannten Inhaltes ging es u.a. auch um eine Lösung auf dem kleinen Dienstweg ohne, dass das Thema innerhalb der Verbandssitzung thematisiert werden sollte.

 

Dazu nun ein paar kritische Anmerkungen aus Sicht des Verbandes.

 

Ansprechpartner des AZV sind zum einen die Geschäftsleiterin Regina Wolz sowie die beiden Vorsitzenden Dietmar Wolz und Kai Strüber.

 

Ansprechpartner bei Angelegenheiten die den Verband betreffen, ist daher sicher nicht der Bürgermeister der Stadt Stadtprozelten.

Wobei ich hier lobend erwähnen muss, dass die schriftlichen Email-Kommentare der beiden Bürgermeister Rainer Kroth und Andreas Amend, ohne dass diese beiden Bürgermeister den tatsächlichen Sachverhalt kannten, zielführend, dem Thema angepasst und äußerst korrekt definiert waren.

 

Hätte man seitens der Gemeinde Dorfprozelten jedoch den korrekten Weg in dieser Angelegenheit  gewählt, wäre dieses Thema sicher auf dem kleinen Dienstweg zu klären gewesen, bevor man dies zu einem späteren Zeitpunkt noch im Verband hätte behandeln müssen.

 

Dazu nun noch einige Infos aus dem Jahr 2015.

 

Im Nov. 2015 hatte man aufgrund der Grabungsarbeiten innerhalb der Kläranlage für die Ausleuchtung der Kläranlage, durch die Gemeinde Dorfprozelten beim Verband und der damit beauftragten Baufirma nachgefragt, welchen Aufwand eine Weiterführung dieser Arbeiten bis zum gemeindlichen Grüngutplatz mit sich bringt.

 

Aufgrund dieses Gesprächs wurde dann in Abstimmung mit dem AZV veranlasst, dass die Baufirma ein eigenes Leerrohr für die Gemeinde Dorfprozelten einbauen  wird. Die Kosten des Leerrohres und der Grabungsarbeiten, sollten der Gemeinde Dorfprozelten getrennt in Rechnung gestellt werden.

 

Nach Aussage von unserer GL Regina Wolz wurde dies auch wie vereinbart nachweislich getrennt abgerechnet.

Mit dieser Vorgehensweise war gewährleistet, dass bei Bedarf die Gemeinde Dorfprozelten ohne einen größeren Aufwand ebenfalls ihren Grüngutplatz mit einem Stromanschluss incl. Beleuchtung versorgen kann.

 

Ferner war zu diesem Zeitpunkt auch schon bekannt, dass die Gemeinde Dorfprozelten alles Weitere zur Stromversorgung ihrer Anlagen mit dem Stromanbieter selbst klären muss. Auch ein Anschluss an den Stromkreislauf des AZV war zu diesem Zeitpunkt kein Thema und musste somit direkt mit dem späteren Stromanbieter geregelt werden.

 

Was zu diesem Zeitpunkt auch schon bekannt war ist die Tatsache, dass bei einer Nutzung des eingebauten Leerrohres und des Gebäudes der eingebauten Stromanlagen auf AZV-Gelände  eine Grunddienstbarkeit der Gemeinde Dorfprozelten mit dem AZV geschlossen werden muss.

 

Verbandsrat Schüll merkte hierzu an, dass man seitens der Gemeinde Dorfprozelten nur vorfühlen wollte.

 

Vors. Wolz antwortete, dass diese Aussage für ihn nicht nachvollziehbar sei und auch nicht als Entschuldigung für die nicht korrekte Vorgehensweise akzeptiert werden kann.

 

i) Zufahrt und Parksituation im Bereich der Pumpwerke in den jeweiligen Verbandsgemeinden

 

Zu diesem so wichtigen Thema hatte der Vors. Wolz bereits, auch im Namen der ABW,  schon mehrfach in den Verbandssitzungen berichtet.

 

Dabei wurde u.a. auch gebeten, mit dem zuständigen Kanalmeister der ABW Herrn Fiederling Termine zu vereinbaren, bei dem gemeinsam nach Lösungen für ein störungsfreies Arbeiten in diesen Bereichen gesucht werden soll.

Ferner kam man in der letzten Verbandssitzung auch dahingehend überein, dass jede einzelne Gemeinde innerhalb des Verbandes, unabhängig der Eigentumsverhältnisse, sich für die Qualität der Zufahrten selbst verantwortlich zeigte. Das heißt, dass sowohl ev. benötigtes Material sowie die Kosten der Arbeitsleistung von den jeweiligen Gemeinden, im Rahmen von Ausbesserungsarbeiten, selbst getragen werden.

 

Aufgrund dieser im Protokoll nachlesbaren Absprachen, war der Vors. Wolz umso überraschter über die folgenden, von der Gemeinde Dorfprozelten gemachten öffentlich gemachten Entscheidungen des Gemeindegremiums aus der Ratssitzung der Gemeinde:

 

-   Entlang des Schotterwegs zur Pumpstation des AZV sollen keine Parkverbotschilder aufgestellt werden. Die Bevölkerung wird aufgerufen nicht auf dem Weg zu parken.

-   Aufgrund der Länge der Zufahrt von ca. 185 m soll eine Absprache mit dem AZV getroffen werden, nach der der AZV die Materialkosten für den Schotter bezahlt und die Gemeinde dafür verantwortlich ist den Schotter einzubauen.

 

In diesem Zusammenhang gibt  es eine von ABW an den Vors. Wolz versandte E-Mail vom 25.04.2022, die direkt der Bürgermeisterin zur Kenntnis weitergeleitet wurde. Ferner wurde seitens des Vors. Wolz in dieser E-Mail auch nochmals auf die oben erwähnten und im Protokoll nachlesbaren Dinge hingewiesen.

Da der Vors. Wolz davon ausgeht, dass dies auch nochmals im Bericht von ABW erwähnt werden wird, wurde dieses so wichtige Thema und die dazu aktuelle Situation zwischen der Gemeinde Dorfprozelten und dem AZV heute nicht weiter kommentiert.

 

Bgm. Amend erklärte, dass man in Altenbuch eine Parkmöglichkeit für das Pumpwerk an der Karthäuserstraße schaffen wird.