Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0

Vors. Wolz gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis. Eine Zusammenfassung (PPP)  ging dem Gremium bereits mit der Sitzungsladung zu:

 

Das Betriebsführungsentgelt wird als wirtschaftliche Tätigkeit (entgeltlicher Leistungsaustausch) am Markt gehandhabt und wird nach einer verlängerten Übergangsfrist ab dem 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig.

 

Dies ergibt eine Mehrbelastung durch die Umsatzsteuer von ca. 35.000 Euro/Jahr

 

Vorschlag der ABW:

 

Änderung des Betriebsführungsvertrages wie folgt:

 

Senkung des Entgeltes um den Umsatzsteuerbetrag, sodass das Betriebsführungsentgelt für den AZV gleich bleibt (jährlich vereinbarte Anpassungen bleiben jedoch bestehen) :

 

Auslagerung der Abwasserabgabe direkt in den Verband 25.000,00 €/Jahr

Auslagerung der Versicherungen ca. 2.500,00 €/Jahr

 

Zudem werden die Reparaturarbeiten bis 4.000,00 € (vorher bis 3.000,00 €) von der ABW übernommen.

 

Weiterhin bestehen massive Probleme bei der Klärschlammentsorgung (Gesetzesänderungen, Preisentwicklung etc.).

 

Demgegenüber könnte der Vertrag wie folgt angepasst werden:

 

Einführung einer Klausel in den Betriebsführungsvertrag könnte lauten: Bei einer Steigerung des Klärschlammpreises zum Jahreswechsel um mehr als 3 Prozentpunkte (über der allgemeinen jährlichen Preissteigerung) wird über das Entgelt neu verhandelt.

 

In der letzten Verbandssitzung am 10.03.2022 hat der 1. Vors. angekündigt, dass eine Vertragsanpassung des Betriebsführungsvertrages mit der ABW bis zum Juli 2022 erfolgen soll. In diesem Zusammenhang wurde nach kurzer Diskussion aus dem Gremium der Vorschlag unterbreitet, die geplanten Änderungen mit den anderen Vertragspartnern der ABW abzuklären, ob es sich dabei um vergleichbare Vereinbarungen aller handelt.

Diesem Vorschlag wurde nachgegangen. Es wurde sowohl mit der Stadt Freudenberg als auch mit der Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim Kontakt aufgenommen. Dabei wurden die vorliegenden geänderten Vertragsunterlagen mit dem Vertragsentwurf durch die in den Gemeinden zuständigen Personen verglichen . Dabei konnten keine Abweichungen festgestellt werden, so die gleichlautende Feststellung aller Beteiligten.

 

Bgm. Amend war der Ansicht, dass der Ansatz von 3%-Punkten unrealistisch sei und schlug einen Wert von 8-10% vor.

 

Anschließend erläuterte Herr Wiesner von der ABW die Schwierigkeiten sowie die weitere Entwicklung bei der Klärschlammentsorgung. Die  Kostenentwicklung sei mittlerweile nicht mehr absehbar. Diesbezüglich sei man gemeinsam mit den Kommunen unterwegs. Er erinnerte an die gut gelaufenen letzten 8 Jahre. Herr Wiesner wies darauf hin, dass die ABW die Ratifizierung des Vertrages für den 11.07.22 vorgesehen habe.


Die Verbandsversammlung beschließt, den Betriebsführungsvertrag mit der ABW wie besprochen anzupassen. Der Vorsitzende wird ermächtigt, die Vertragsänderungen zu unterzeichnen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

17

13

13

0