Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 0

a) Aufstellungsbeschluss

b) Billigung der Einzelbauflächen zum Vorentwurf vom 30.06.2022

c) Billigung des Vorentwurfs vom 30.06.2022

d) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden, Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB und der anerkannten Naturschutzverbände nach § 29 BNatSchG

 

Dipl.-Ing. Architekt Wegner und Herr Röhl vom Ing. Büro Wegner sowie der Landschaftsplaner Herr Mayer stellten anhand der beiliegenden Präsentation den geplanten Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan vor.

 

Gemeinderätin Follner fragte nach, wieso man den Hochwasserschutz nicht in diesem Plan berücksichtigt. Bürgermeister Amend erläuterte, dass er hierfür ein eigenes Konzept erarbeiten möchte, unabhängig von dem Flächennutzungsplan.

 

Gemeinderat Ulrich fehlt bei der geplanten Wohnbaufläche „Östlich Sau- und Sandäcker II“ eine Zufahrtstraße, da sonst mit viel Verkehr zu rechnen sei.

 

Dipl.-Ing. Architekt Wegner gab zu bedenken, dass man mehrere Vorschläge akzeptieren soll und sich nicht vorab exakt festlegt. Er merkte an, dass man dadurch Informationen zu jedem eingereichten Vorschlag erhält und somit die Entscheidung erleichtert wird.

 

Bei dem Vorschlag Wohnbaufläche „Nördlich Hauptstraße“ merkte Bürgermeister Amend an, dass man hier seiner Meinung nach auf jeden Fall eine Zufahrtstraße benötigt. Herr  Wegner sah auch die Möglichkeit die Fläche mehr in die Länge zu ziehen, um somit den Abstand zum Wald zu vergrößern.

 

Gemeinderat André Hirsch, sowie die Gemeinderätinnen Heß und Fuchs teilten mit, dass der Gemeinderat bereits beschlossen habe, dass die Gewerbefläche „Südlich Spessartstraße“ nicht in Frage kommt.

Gemeinderat Hirsch habe bei der Gewerbefläche „Westlich Kr. MIL35“ aufgrund der Faulbach Bedenken. Hier sollte man auf die Meinung vom Wasserwirtschaftsamt warten.

 

Bürgermeister Amend ist der Meinung, dass die Gewerbefläche „Nördlich Spessartstraße“ aufgrund der Steile kaum nutzbar sei.

 

 


  1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet.

 

  1. Der Gemeinderat beschließt jeweils die Aufnahme der folgenden Bauflächen in den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes:

 

W1 „Östlich Gründleinstraße“

W2 „Östlich Sau- und Sandäcker II

W3 „Im Bangert“

G1 „Westlich Kr. MIL35“

 

sowie die Aufnahme der folgenden Alternativflächen (als Bestandteil der Begründung):

 

G V1 „Nördlich Spessartstraße“

G V2 „Höllengrund“

 

  1. Der Vorentwurf der Planung des Büros Wegner Stadtplanung, Veitshöchheim und Landschaftsplanung Mayer, Erlabrunn vom 30.06.2022 wird gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB und der anerkannten Naturschutzverbände nach § 29 BNatSchG gemäß den Bestimmungen der Baugesetzgebung beauftragt.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

9

9

0