Im Rahmen der Vermögensbuchführung,
deren Ergebnisse in die Gebührenkalkulation der Gemeinde einfließen, ist auch
über die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes zu befinden.
Der Gesetzgeber lässt den Kommunen
hierbei einen weiten Spielraum. Es wird als Rahmen lediglich vorgegeben, dass
der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals sich an einem mehrjährigen
Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren soll (VV Nr. 6 zu § 12
KommHV-Kameralistik).
Der Zinssatz für die Berechnung der
kalkulatorischen Zinsen stellt dabei den Gegenwert für die entgangene
anderweitige Nutzung des Eigenkapitals dar und soll auch die Effektivzinsen der
für die Anschaffung anteilig aufgewendeten Fremdmittel decken.
Bisher wurde der kalkulatorische
Zinssatz vom Fachbüro Dr. Schulte | Röder, welches die Vermögensbuchführung für
die Gemeinde erledigt, vorgeschlagen und von der Verwaltung übernommen. Das
Büro orientierte sich hierbei an den jährlich in der „Gemeindekasse“
veröffentlichten Umlaufrenditen inländischer Schuldverschreibungen. Es wird
dabei das Mittel zwischen dem Durchschnitt der letzten 20 Jahre und der letzten
30 Jahre herangezogen. Stellt sich eine Veränderung zum Vorjahr ein, wird empfohlen,
den Zinssatz um 25 Basispunkte nach oben bzw. unten festzulegen.
Nach der aktuellen Veröffentlichung für
2021 betrug die Umlaufrendite für den gesamten Durchschnitt der Umlaufrenditen
insg. für alle Laufzeiten 4,4 Prozent, der Durchschnitt der letzten 20 Jahre
2,0 Prozent und der Durchschnitt der letzten 30 Jahre 3,3 %. Dies ergibt ein
Mittel von 2,65 %. Vorgeschlagen wird von Büro Dr. Schulte | Röder ein Zinssatz
von 2,75 %.
2020 lagen die Werte bei 4,4 % für den
gesamten Durchschnitt, 2,3 % für den Durchschnitt der letzten 20 Jahre, 3,6 %
für den Durchschnitt der letzten 30 Jahre. Ergibt ein Mittel von 2,95 %,
angewandt wurden 3,00 %.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen,
dass sich eine Änderung des Zinssatzes um 10 Basispunkte um ca. 1.800 € auf die
Verzinsung insg. und auf die Abwassergebühr um ca. 0,034 €/cbm auswirkt.
Nachdem der kalkulatorischen Zinssatz
nicht ganz unerheblich die künftigen Gebühren beeinflusst, sollte der
Gemeinderat über die Festlegung des Zinssatzes entscheiden.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen,
die Anpassung der Gebühren wie bisher an die veröffentlichten Umlaufrenditen
vorzunehmen, um die Gebührenkalkulation weiterhin transparent und rechtssicher
zu gestalten.
Der Gemeinderat Altenbuch beschließt,
den kalkulatorischen Zinssatz für Zwecke der Vermögensbuchführung wie bisher
jährlich an den Umlaufrenditen inländischer Schuldverschreibungen im Mittel des
20- bzw. 30-jährigen Durchschnitts anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Anwesend u.
Stimmbe-rechtigt |
für den
Be-schluss |
gegen den
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