Sitzung: 25.08.2022 Zweckverbandsversammlung AZV
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0
Mit Schreiben vom 03.08.22 beantragt die Gemeinde Dorfprozelten die Erlaubnis zur Verlegung eines Stromkabels über das Gelände der Kläranlage sowie den Anschluss an das Verteilerhäuschen auf der Kläranlage.
Hierfür wurde bereits in der Bauphase der Sanierung der Kläranlage ein entsprechendes Leerrohr verlegt. Siehe Protokoll der Verbandssitzung vom 29.06.2022.
Seitens des Verbandes kann dem unter dem Vorbehalt des Nachweises durch das Bayernwerk (der Betrieb der Kläranlage darf nicht durch den Stromanschluss beeinträchtigt werden) zustimmen.
Bisher liegt kein Nachweis hierüber vor.
Nach erfolgtem Stromanschluss sollte dieser dinglich gesichert werden.
Im Gremium war man sich einig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.
Bgm. Hörnig betonte, dass es wichtig sei die Stromkreise zu trennen.
Die Verbandsversammlung beschließt, die Erlaubnis zur Verlegung eines Stromkabels über das Grundstück der Kläranlage und der Nutzung des Gebäudes „Trafostation“ vorbehaltlich dem Nachweis durch das Bayernwerk, dass der Betrieb der Kläranlage dadurch nicht beeinträchtigt wird, zu erteilen. Der Anschluss der Gemeinde Dorfprozelten muss in einem separaten und unabhängigen Stromkreis erfolgen.
Nach erfolgter Umsetzung soll das Recht dinglich gesichert werden.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u.
Stimmbe-rechtigt |
für den
Be-schluss |
gegen den
Be-schluss |
17 |
12 |
12 |
0 |