Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgm. Kroth gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Bisher liegt uns der Bauantrag noch nicht vor, würde aber vorangekündigt und sollte zur Sitzung vorliegen.

 

Der Eingang der Bauakten erfolgte am 19.09.22.

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Neuenbuch II“ (MdB-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

Überschreitung der Baugrenze straßenseits (durch den geplanten Balkon wird die Baugrenze um 2 m auf einer Länge von 9,72 m überschritten).

 

Überschreitung der Vorgaben zu den Gauben (durch die geplanten Gauben wird die zulässige Länge von 5,61 m überschritten, geplant sind 8,22 m straßenseits – hofseits sind geplant 5,88 m)

 

Hierfür müsste eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erfolgen.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

Der Stadtrat nahm Einsicht in die Planunterlagen.

 

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben zum Umbau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2972/1, Gemarkung Neuenbuch zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitung der südlichen Baugrenze sowie der Längenvorgaben für die Dachgauben wird gem. § 31 Abs. 2 BauGB Befreiung von den Festsetzungen des Gesamtbebauungsplanes „Neuenbuch II“ erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0