Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgm. Kroth gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium  zur Kenntnis:

 

Die Beleuchtung der öffentlichen Straßen gehört in den Kreis der gemeindlichen Pflichtaufgaben gemäß Art. 7, 57 GO. Der Art. 51 BayStrWG legt die Straßenbeleuchtung als öffentlich-rechtliche Pflicht der Gemeinden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung fest, was ihren sicherheitsrechtlichen Charakter deutlich macht.

 

Nach turnusmäßiger Inspektion (alle 5 Jahre) im Dezember 2021, teilte der Betreiber Bayernwerk Netz GmbH mit, dass im Ortsnetz einige Straßenleuchten nicht mehr reparabel sind und teilweise auch die vorgeschriebene Schutzklassenprüfung nicht mehr bestehen. Das Inspektionsergebnis ist beigefügt. Die anhand der Inspektion erstellten Angebote teilen sich wie folgt auf:

 

Angebots-Nr.200020526714-8040221 in Höhe von 29.191,65€ (Austausch Masten + Leuchten Ortsnetz Stadtprozelten)

Angebots-Nr. 200020554060-8040221 in Höhe von 29.024,52€ (Austausch Masten + Leuchten Ortsnetz Neuenbuch)

Angebots-Nr. 200020536447-8040221 in Höhe von 2.995,30€ (Austausch nur defekte Leuchtenaufsätze Stadtprozelten + Neuenbuch)

 

Die Bindefrist vom Angebot-Nr.200020536447-8040221 Leuchtsätze wurde in Absprache mit Bayernwerk verlängert.


Bei einem Vor-Ort-Termin informierte Bayernwerk, dass die hohe Anzahl an defekten Leuchten auch dem Alter geschuldet sei.  Bei der letzten Inspektion im Jahr 2016 waren es lediglich 6 defekte Leuchten. Die dauerhafte Umstellung auf LED Leuchten sollte angestrebt werden.

Bei der Verwaltung gingen in letzter Zeit immer häufiger Beschwerden über die defekten Straßenleuchten ein, was auch zeigt, dass dieses Problem stark von den Bürgern wahrgenommen wird.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsrechtliche Stellungnahme zu Instandsetzung Straßenbeleuchtung

 

Nach jetzigem Stand wird der Haushaltsansatz für den Unterhalt der Straßenbeleuchtung um 61.211,47 € überschritten.

Überplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Nachdem die Ausgabe über 3.500 € liegt, ist für die Entscheidung der Stadtrat zuständig.

Die Unabweisbarkeit ergibt sich daraus, dass die defekten Leuchten dringend aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht getauscht werden müssen. Die Deckung ist nach dem Gesamtdeckungsprinzip gewährleistet.

 

 

Stadtrat Weiskopf sprach die Langlebigkeit der LED-Beleuchtung an. Weiterhin verwies er auf die massive Überschreitung des Haushaltansatzes und erklärte, dass man zukünftig den Ansatz erhöhen müsse. Er sprach sich offen dafür aus, sich die Sparvorschläge des Bayernwerkes im Gremium anzuhören.

 

Stadtrat Piplat verwies auf den Prüfungszeitraum von 5 Jahren; diesen sollte man bezüglich des Haushaltsansatzes im Auge behalten.

 

Stadträtin Götz erkundigte sich nach dem bisherigen Anteil der LED-Beleuchtung in der Stadt.

 

Die Verwaltung wird diesbezüglich eine Liste beim Bayernwerk anfordern.


Der Stadtrat Stadtprozelten beschließt die Angebote der Firma Bayernwerk Netz GmbH für den Austausch irreparabler Brennstellen (inkl. Mast) im Ortsnetz Stadtprozelten, Angebots-Nr.200020526714-8040221 in Höhe von 29.191,65€, im Ortsnetz Neuenbuch, Angebots-Nr. 200020554060-8040221 in Höhe von 29.024,52€ und den Austausch von defekten Leuchten (Leuchtenaufsätze) Angebots-Nr. 200020536447-8040221 in Höhe von 2.995,30€ für die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung im Ortsnetz anzunehmen.

 

Der Stadtrat beschließt weiterhin, die vorstehenden überplanmäßigen Ausgaben bei Haushaltsstelle 6700.5133 in Höhe von 61.211,47 €.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0