Anlässlich der Haushaltsberatungen 2022
wurde die Frage aufgeworfen, auf welcher Grundlage die bisher jährlich
gezahlten Zuschüsse an die Kirchenstiftungen Stadtprozelten und Neuenbuch
geleistet werden.
Seit dem Jahr 2013 wird ein jährlicher
pauschaler Investitionszuschuss sowohl an die Kirchenstiftung Stadtprozelten in
Höhe von 3.000 € und an die Kirchenstiftung Neuenbuch in Höhe von 2.000 €
gewährt.
Des Weiteren leistet die Stadt jährlich ca.
700 € an die Kirchenstiftung Stadtprozelten für Gottesdienste und Reinigung
(nach Rechnungsstellung) und einen pauschalen Betriebskostenzuschuss in Höhe
von 511,29 € an die Kirchenstiftung Neuenbuch.
Begründet wurde der pauschale
Investitionszuschuss in Höhe von 5.000 € lt. einem Vermerk des ehemaligen
Kämmerers Freund aus dem Jahre 2004 damit, dass die Stadt objektbezogenen
Anträgen der beiden Kirchenstiftungen zuvorkommen wolle. Begonnen wurde mit der
pauschalen Bezuschussung im Jahr 2002, damals noch mit einem Gesamtzuschuss von
4.100 €, welcher dann ab 2013 auf 5.000 € erhöht wurde.
Weitere Vermerke oder Unterlagen, aus denen
ersichtlich ist, wie man auf die Zuschusshöhe kam, warum diese im Jahr 2013
erhöht wurde und ob mit diesen Zahlungen tatsächlich spätere Zuschussbegehren
für Sanierungsmaßnahmen seitens der Kirche ausgeschlossen sind, waren nicht
auffindbar. Die Kirchenverwaltung konnte auf Nachfrage ebenfalls keine
vertragliche Vereinbarung benennen.
Die jährlichen Betriebskostenzuschüsse
wiederum werden wohl schon seit langer Zeit so gezahlt. Eine Anfrage diesbezüglich
bei der Kirchenverwaltung ergab nur das Ergebnis, dass diese Zahlungen „schon
immer“ geflossen seien und die Hintergründe dort auch nicht bekannt sind.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass es für
die Stadt Stadtprozelten weder für die Investitionszuschüsse, noch für die
Betriebskostenzuschüsse eine rechtliche Verpflichtung z. B. aus einer
Kirchenbaulast gibt. Es stellt im Grunde auch keine freiwillige Aufgabe der
politischen Gemeinde dar, kirchliche Gemeinden finanziell zu unterstützen, gleichwohl
ist diese Praxis bei Kommunen nicht unüblich.
Die Stadt Stadtprozelten gibt jedes Jahr
nicht unerhebliche Mittel für die Bezuschussung von privaten
Sanierungsmaßnahmen im Ortskern aus. Im Grunde trägt der kirchliche
Investitionszuschuss ebenfalls mit dazu bei, die denkmalgeschützte Kirche und
damit das Stadtbild zu erhalten.
Auch wenn es keine rechtliche Verpflichtung
der Stadt zu einer Bezuschussung einer möglicherweise in Zukunft anstehenden
Kirchensanierung gibt, wird man sich einem solchen Zuschussantrag daher wohl
kaum verweigern können. Mit dem Hinweis auf die bisher regelmäßig geleisteten
Investitionszuschüsse hätte man zumindest eine Argumentationshilfe, um evtl.
weitergehenden Zuschussanträgen zu begegnen.
Bislang werden die o. g. Zuschüsse auch bei
der Beantragung der Stabihilfe als freiwillige Leistungen mit angegeben, wobei
es die Zielvorgabe seitens des Freistaates Bayern gibt, freiwillige Leistungen
auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Tatsächlich wurden die kirchlichen
Leistungen jedoch noch nie seitens des Freistaates bemängelt. Solange dies der
Freistaat nicht moniert, sollte daher die Bezuschussung wie gehabt fortgeführt
werden.
Im Stadtrat war man sich einig, dass wenn die jährlichen Zuschüsse weitergezahlt werden, keine zusätzlichen Zuschüsse gewährt werden können.
Stadträtin Markert, welche auch im Pfarrgemeinderat ist, bestätigte, dass die Gelder auf ein extra Konto fließen und für Reparaturen und Instanthaltungen genutzt werden. Es seihen auch Unterlagen bei der Kirchenverwaltung vorhanden.
Seitens Stadträtin Götz, wurde gewünscht, dass die Unterlagen welche bei der Kirche von damals noch vorliegen zur Stadtverwaltung weitergereicht werden, damit auch hier der Akt vollständig ist.
Die
freiwilligen Leistungen an die beiden Kirchenstiftungen Stadtprozelten und
Neuenbuch werden wie in den Vorjahren beibehalten.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u.
Stimmbe-rechtigt |
für den
Be-schluss |
gegen den
Be-schluss |
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12 |
12 |
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