Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 1

2. Bgm. Adamek stellte die zukünftige Konzeption der Forstbetriebsgemeinschaft ( FBG ) Spessart Süd vor. Die Erarbeitung des Konzeptes war der Wunsch der Mitgliederversammlung und wurde von einer Arbeitsgruppe in diesem Jahr erstellt. Von 12 Mitgliedsgemeinden haben bisher 11 ohne Gegenstimmen zugestimmt.  Getragen wird die zukünftige Geschäftsführung über die Flächen der Mitgliedsgemeinden und die Leistungsentlohnung der privaten Waldbesitzer.

 

Es wurde das Wort an Herrn Walter Adamek übergeben:

„Mit dem weiteren Rückgang staatlicher Leistungen im Bereich der betriebswirtschaftlichen und fiskalischen Betreuung des Kleinprivatwaldes, aber auch bei der Kommunalwaldbewirtschaftung, kommen auf die FBG´en umfangreichere Aufgaben zu. Sowohl die Mitglieder mit Privatwaldbesitz, wie auch die Kommunen erwarten von der FBG ein erweitertes Dienstleistungsangebot, das mit einem Stellenanteil eines Minijobs in der Geschäftsführung nicht mehr gewährleistet werden kann.

Eine Professionalisierung, Leistungserweiterung, Steigerung der Holzverkaufsmengen und dauerhafte Sicherung einer gut organsierten Geschäftsstelle lässt sich nur mit mindestens einer Vollzeitstelle erfüllen.

Die von der Mitgliederversammlung im November 2021 eingesetzte Arbeitsgruppe, in der alle Mitgliedsgruppen vertreten sind, hat unter Einbeziehung bereits erfolgreich arbeitenden Organisationen in der Nachbarschaft ( FBG Main-Spessart-West, Holzkontor Darmstadt/Dieburg ) die vorgestellte zukünftige Struktur einer weiterentwickelten FBG Spessart Süd erarbeitet.

Zentrale Bestandteile sind eine hauptamtliche Geschäftsstelle, ein Büro in Miltenberg (im Forstamt), Neuorganisation und Erweiterung der Dienstleistungen für die Kommunen und den Privatwald. Ausschlaggebend ist dabei, dass die Finanzierung nicht auf der Basis stark oszillierender Holzverkaufsmengen, sondern auf den Waldflächen der Mitglieder und der Leistungsentlohnung (im PW) basiert. Für den Stadtwald Stadtprozelten wurde das zutreffende Finanzierungskonzept vorgestellt. Dies beinhaltet einen Anteil „Waldpflegebeitrag für den Kleinprivatwald unter 5 ha“ und einen ebenso jährlich anfallenden Mitgliedsbeitrag. Vorgesehen ist zudem ein einmalig erforderlich werdender Gründungsbeitrag, um die Anfangsphase finanzieren zu können.

Eine im Sinne der bayerischen Förderrichtlinien effiziente FBG kann mit Fördermitteln in der Höhe von aktuell 35.000,- € jährlich rechnen. Diese Effizienz ist organisatorisch zu gewährleisten und die Zuschüsse kommen allen Mitgliedern zugute. Die Zusammenfassung und Bündelung der Angebote beim Holzverkauf, sowie bei der Ausschreibung von Unternehmerleistungen und Materialeinkäufen wird voraussichtlich zu finanziell besseren Ergebnissen führen und die vorgestellten Mehrkosten gegenüber der aktuellen Situation weitgehend kompensieren. Der Wunsch der Mitglieder nach klaren strukturierten Geschäftsabläufen und erweiterter Kommunikation und Information wird als nicht zu unterschätzender Bestandteil der Geschäftsführung und der Geschäftsabläufe betrachtet. Die betriebsausführende Forstverwaltung des Grafen Erbach empfiehlt die Zustimmung zum Konzept und sieht Kooperationschancen auch mit dem Großprivatwald. Die Gräfliche Forstverwaltung wird Mitglied in der FBG bleiben.

Die Organisationsform bleibt weiterhin der eingetragene Verein. Die Satzung des Vereins grenzt die Zuständigkeit des Vereinsgebietes ab und regelt die Berichterstattung und Kontrolle der Geschäftsführung über die Mitgliederversammlung und einen Beirat. Mittelfristig ist der Zusammenschluss mit der angrenzenden FBG Weckbach/Gönz vorgesehen (Weilbach und PW).

Dies bedingt dann eine Neukalkulation und Neustrukturierung, die von der neuen Geschäftsführung mit in die Wege geleitet und unterstützt werden soll. Je größer die FBG in Spessart und Odenwald, desto stärker auch die Marktposition in Zusammenarbeit mit der Forstlichen Vereinigung Unterfranken und den Marktpartnern.“

 

Herr Stadtrat Zöller fragte wie sich die Kosten zusammensetzen, sich die Förderungen gestalten und wie es sich mit der Geschäftsführung verhält.

Herr Adamek, antworte das sich die Kosten für private Waldbesitzer auf 25,00 € belaufen. Werden Dienstleistungen in Anspruch genommen, fallen nochmals 49,00 € /Arbeitsstunde an. Ebenfalls fallen 7,90 € pro Buchungsvorgang bei Abwicklung eines Holzverkaufes. Mit diesen Entgelten sind alle Leistungen der FBG abgedeckt.  

Unternehmerleistungen wie Holzeinschlag, Holzrücken etc., die keine Dienstleistungsangebote der FBG sind, werden vermittelt, aber vom Waldbesitzer direkt bezahlt. Diese Arbeiten werden von privaten Waldbesitzer, bei entsprechender Ausrüstung, oft auch selbst übernommen.

Eine Förderung erhält die FBG, wenn sie die jährliche Effizienz nachweist, die für die Vollzeitstelle des Geschäftsführers genutzt wird. Der Förderbetrag wird lt. Förderrichtlinien auf der Basis eines dreijährigen Betrachtungszeitraums ermittelt. Im Jahr 2023 werden also rückblickend die Jahre 2022 und 2021 mit betrachtet. Die Förderhöhe berücksichtigt somit 100 % und zwei Mal 15 % der Geschäftsführerkosten. Erst 2025 erreichen wir somit die volle Fördersumme, da dann drei Jahre mit Vollzeitkraft Berücksichtigung finden.

 

Da das Jahr 2022 bereits sehr weit fortgeschritten ist, wird die Stelle nicht wie geplant zum 01.01.2023 besetzt werden können, jedoch soll die Einstellung im ersten Quartal 2023 erfolgen.

 

Stadtrat Piplat fragte nach dem Personalbedarf der in der Präsentation genannt wurde. Herr Adamek stellte fest, dass dieser nur für die FBG Süd ausgerechnet wurde. Bei einem Zusammenschluss mit Weckbach/Gönz wird dieser neu berechnet.

 

Stadträtin Götz, fragte in welcher Ortschaft der zukünftige Geschäftsführer sitzen wird. Darauf erwiderte Herr Adamek, dass dieser im Forstamt Miltenberg ein Büro erhalten kann. Hier ist dieser Zentral für die Bereiche Miltenberg, Kleinheubach, Weilbach, Südspessart usw. Wie bereits jetzt für das Geschäftszimmer in Dorfprozelten werden die anfallenden Kosten entsprechend in Rechnung gestellt.

 

Aus dem Stadtrat kam die Frage warum das gräfliche Forstamt gewechselt werden sollte, da hier die Stadt mit deren Arbeit zufrieden ist. Die Mitgliedschaft in der FBG hat keinen Einfluss auf unseren Dienstleister Gräflich Erbach, Forstverwaltung im Bereich der Betriebsleitung und Betriebsausführung. Mit den Herren Arnold und Boxan fand ein Gespräch zur Weiterentwicklung der FBG statt. Beide unterstützen diese, sehen gute Nutzungsmöglichkeiten der Mitgliedschaft und sind mit ihrer Verwaltung zu einer engeren Kooperation bereit. Auch die Gräfliche Forstverwaltung ist Mitglied in der FBG und wird das auch bleiben.

Dafür maßgeblich sind die auch die Chancen, die sich aus der Zusammenarbeit aller Mitglieder ergeben und die Nutzung von staatlichen Fördermöglichkeiten, die nur über eine FBG-Mitgliedschaft ausgezahlt werden können (z.B. die Bundeswaldprämie 2021). 

 

 

Stadtrat Zöller fragte, wie es sich mit dem Brennholzverkauf verhält, das aktuell über die Stadt bestellt werden kann. Herr Adamek antwortete, dass sich hier nicht verändern wird.

 

Im Stadtrat war man sich einig, dass ein weiterentwickelter Zusammenschluss sinnvoll ist und der Flächenbezug für die Kosten der Mitgliedschaft eine solide und stabile Basis für eine Geschäftsführung bildet. Den anfallenden Mehrkosten steht ein erweiterter Leistungsumfang in Bezug auf den Holzverkauf, den Unternehmereinsatz und den Materialeinkauf entgegen. So lassen sich bessere Holzpreise erzielen und Kosteneinsparungen verwirklichen. Für eine Erweiterung der FBG Mitgliedschaften wird eine Grundlage geschaffen. Angrenzende FBGen sind aktuell nicht förderfähig, mit Ehrenamtlichen auf Minijobbasis in der Geschäftsführung ausgestattet und stehen zum Teil vor Pensionierungen oder vor Lösungsfindung für die zukünftige Weiterführung.

Der aktuelle Geschäftsführer, der diese Aufgabe nebenamtlich in seiner Freizeit ausübt soll weiterhin in die Geschäftsführung eingebunden werden. Damit kann der gestiegene Beratungs- und Dienstleistungsbedarf, auch wegen des gestiegenen Anfalls an Borkenkäferholz abgedeckt werden.

 

 

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem vorgestellten Konzept der Weiterentwicklung der FBG Spessart Süd zu. Die angeführten Kosten der Mitgliedschaft werden in den Forsthaushalt 2023 und den Folgejahren eingestellt.

 

Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt der Einsetzung einer Arbeitsgruppe zusammen mit der FBG Weckbach/Gönz mit dem Ziel einer Verschmelzung der beiden FBGén zu.

Dem Bürgermeister/FBG-Beauftragtem wird ein zustimmendes Mandat erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0

 

 

Stadtrat Adamek war von der Abstimmung nach Art. 49 Abs. 1 GO (Vorsitzender nach § 26 Abs. 2 BGB) ausgeschlossen.